Leichte Erhöhung der Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen

Bern, 08.12.2006 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen um 2,5 % zu erhöhen. Er anerkennt damit einen Mehrbedarf der SRG von 25 Mio. Franken pro Jahr. Die SRG selbst hatte einen zusätzlichen Bedarf von 72 Mio. Franken geltend gemacht. Die jährliche Gebühr steigt von bisher 450 Franken auf neu 462 Franken.

Der Ertrag der Empfangsgebühren dient in erster Linie dazu, die Erfüllung des Leistungsauftrags zu finanzieren, den die Konzession der SRG auferlegt. Daneben sieht das Gesetz vor, dass auch weitere Leistungen aus Gebühren finanziert werden sollen (übriger Finanzbedarf). Darunter fallen die Mittel für das Gebührensplitting zugunsten der privaten Veranstalter von Radio und Fernsehen, für die Erhebung der Empfangsgebühren (Entschädigung der Billag AG), für die Nutzungsforschung (z.B. für die Erhebung der Marktanteile von Radio- und Fernsehprogrammen beim Publikum) und für die Förderung von neuen Verbreitungstechnologien (z.B. für das digitale Fernsehen). Dieser übrige Finanzbedarf beläuft sich auf 113 Mio. Franken (davon künftig rund 50 Mio. Franken für das Gebührensplitting). Insgesamt sind das rund 35 Mio. Franken mehr als bisher.

Die SRG hat für die Weiterführung der bisherigen Leistungen und die geplante Leistungsentwicklung einen Mehrbedarf von durchschnittlich 145 Mio. Franken pro Jahr geltend gemacht. Davon will die SRG rund die Hälfte durch Sparmassnahmen und durch anderweitige Mehrerträge (u.a. im Bereich der Werbung) kompensieren. Die verbleibenden 72 Mio. Franken möchte sie durch eine Gebührenerhöhung finanzieren.

Der Bundesrat anerkennt von den durch die SRG geltend gemachten 72 Mio. Franken nur 25 Mio. Franken. Die grössten Positionen des nicht anerkannten Mehrbedarfs betreffen nicht zwingende Leistungen an die Pensionskasse (rund 23 Mio. Franken), Schuldzinsen (rund 11 Mio. Franken) und die vorgesehene Aufstockung des Eigenkapitals (7 Mio. Franken).

Der Preisüberwacher teilt in seiner Stellungnahme, welche die medienpolitischen Aspekte ausklammert, die Auffassung des Bundesrates, dass der von der SRG geltend gemachte Mehrbedarf in der verlangten Höhe nicht gerechtfertigt ist. Zudem geht auch er davon aus, dass es gegenüber den Schätzungen der SRG in Zukunft mehr Haushalte sein werden, die Gebühren zahlen. Dies führt gemäss Bundesrat und Preisüberwacher gegenüber heute zu einem jährlichen Gebührenmehrertrag von 31 Mio. Franken (demographisch bedingter Mehrertrag).

Berücksichtigt man den demographisch bedingten Mehrertrag, so führt der vom Bundesrat anerkannte Mehrbedarf für die SRG und die übrigen aus dem Gebührenertrag zu finanzierenden Leistungen zu einer Gebührenerhöhung von insgesamt 2,5 Prozent, das heisst 30 Mio. Franken. Davon gehen 25 Mio. Franken an die SRG, was einem Anteil an der gesamten Erhöhung von 2,0 Prozentpunkten entspricht. Die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen steigen für die Konsumentinnen und Konsumenten per 1. April 2007 inklusive Mehrwertsteuer von Fr. 450 auf neu Fr. 462 pro Jahr, d.h. um einen Franken pro Monat.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Auswirkungen dieses Entscheides für die SRG vertretbar sind. Der nicht anerkannte Mehrbedarf betrifft vor allem finanz- oder bilanztechnische Bereiche. Der von der SRG geltend gemachte Mehraufwand für die Programmproduktion, die Lohnkosten oder die Digitalisierung der Verbreitung wird vom Bundesrat zum grossen Teil anerkannt. Zudem glaubt der Bundesrat, dass bei der SRG noch zusätzliches Sparpotenzial besteht. Davon geht auch der vom UVEK bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Auftrag gegebene Bericht vom 29. März 2006 betreffend die Finanzlage und die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes aus. Danach kann die SRG Synergien realisieren, wenn sie bestimmte Leistungen zentralisiert (z.B. zentrale Einkäufe, Harmonisierung der Lohnsysteme).


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