Indirekte Presseförderung: Senkung der Zustellermässigung für die Regional- und Lokalpresse

Bern, 16.12.2022 - Im Jahr 2023 beträgt die Ermässigung für die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse durch die Schweizerische Post 26 Rappen pro Exemplar – drei Rappen weniger als in diesem Jahr. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 die Ermässigung für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften festgelegt. Die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten weiterhin 18 Rappen pro Exemplar.

Die Zahl der geförderten Exemplare der Regional- und Lokalpresse hat sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert (–0,3 Millionen). Allerdings wurden mehr Fördermittel gewährt, als zur Verfügung standen. Die Mehrausgaben werden daher von den für 2023 gesetzlich verfügbaren Förderbeiträgen in Höhe von 30 Millionen Franken abgezogen. Entsprechend hat der Bundesrat die Ermässigung für die Tageszustellung der Regional- und Lokalpresse für das Jahr 2023 auf 26 Rappen pro Exemplar festgesetzt (2022: 29 Rappen).

Per 1. Oktober 2022 erfüllten 148 Titel der Regional- und Lokalpresse (1.10.2021: 150) mit einer jährlichen Versandmenge von 112 Millionen Exemplaren (1.10.2021: 112,3 Mio.) die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung im Rahmen der indirekten Presseförderung. Im Vergleich zum Vorjahr fiel ein Titel unter die Auflagenuntergrenze von 1000 Exemplaren (Stadt-Anzeiger Opfikon/Glattbrugg), ein weiterer erscheint nur noch alle zwei Wochen (Corriere dell'Italianità). Diese beiden Titel können somit nicht mehr von der indirekten Presseförderung profitieren. Im Jahr 2022 stellten zwei Zeitungen ihre Tätigkeit ein (Gauchebdo und Feuille d'Avis et Journal de Vallorbe) und zwei neue Titel (Riviera votre région und Chablais votre région) wurden ins Leben gerufen.

Bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse wurden per 1. Oktober 2022 insgesamt 924 Titel über die indirekte Presseförderung unterstützt. Die jährliche Versandmenge belief sich auf 110,4 Millionen Exemplare. Gegenüber dem Vorjahr werden 18 Titel weniger gefördert und die Zahl der beförderten Exemplare ist um 2,9 Millionen gesunken. Folglich wurden die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft. Die Minderausgaben werden zu den gesetzlich vorgegebenen 20 Millionen Franken für die Vereins- und Stiftungspresse hinzugerechnet, wodurch sich die Zustellermässigung für 2023 wie in den Vorjahren auf 18 Rappen pro Exemplar beläuft.

Die Listen der förderungsberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des BAKOM publiziert.


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