Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) ist die unabhängige Konzessions- und Regulierungsbehörde im Fernmeldebereich und wurde durch das Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997 ins Leben gerufen. Die Kommission besteht aus sieben vom Bundesrat ernannten Mitgliedern, die unabhängige Sachverständige sein müssen.
Die Kommission unterliegt in ihren Entscheiden keinen Weisungen von Bundesrat und Departement. Sie ist von den Verwaltungsbehörden unabhängig und verfügt über ein eigenes Sekretariat. Sie informiert die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit und erstellt zuhanden des Bundesrates jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Der Präsident oder die Präsidentin beruft die Kommission nach Bedarf oder auf Antrag eines Kommissionsmitglieds zu Sitzungen ein. Die Kommission kann ihre Beschlüsse aber auch auf dem Zirkulationsweg fällen.
Beim Vollzug des Fernmelderechtes kann die Kommission das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beiziehen und ihm Weisungen erteilen. Die Kommission hat einzelne ihrer Aufgaben an das BAKOM delegiert.
Tätigkeiten und wichtigste Aufgaben der ComCom
- Vergabe von Konzessionen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums
- Erteilung der Grundversorgungskonzession
- Festlegung der Zugangsbedingungen (Entbündelung, Interkonnektion, Mietleitungen, usw.), wenn die Anbieterinnen in Verhandlungen keine Einigung erzielen
- Genehmigung der nationalen Nummerierungspläne
- Regelung der Modalitäten der Nummernportabilität und der freien Wahl der Dienstanbieterin
- Entscheid über Aufsichtsmassnahmen (Art. 58 FMG) und Verwaltungssanktionen (Art. 60 FMG)
Wie grenzt sich das BAKOM von der ComCom ab?
Das BAKOM bereitet die Geschäfte der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor, stellt die entsprechenden Anträge und vollzieht ihre Entscheide. Im Telecombereich erteilt das BAKOM unter anderem diejenigen Funkkonzessionen, mit denen keine Fernmeldedienste erbracht werden, wie zum Beispiel Betriebsfunk- und Amateurfunkkonzessionen. Zudem konzessioniert das BAKOM alle Anbieter von Festnetzdienstleistungen (ohne Ausschreibung).
Die ComCom erteilt ihrerseits die Grundversorgungskonzession und Konzessionen für das Anbieten von Mobiltelefon- und anderen Funkdiensten, bei denen die Konzession in einer Ausschreibung vergeben wird. Sie entscheidet zudem über Interkonnektionsstreitigkeiten. Weiter genehmigt die ComCom die Frequenz- und Nummerierungspläne.