Medienrecht (MR)

Die Sektion Medienrecht:

  • führt Verfahren bei Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes, der Ausführungsverordnung oder der Konzession (z.B. Werbe- und Sponsoringbestimmungen, Verbreitungspflicht und -bedingungen von Programmen, Aufschaltungspflicht für die leitungsgebundene Verbreitung von Programmen, Einhaltung der Funkkonzessionen und der Versorgungsgebiete);
  • bereitet Stellungnahmen in Beschwerdeverfahren vor;
  • erteilt Auskünfte an die Radio- und Fernsehstationen bezüglich Werbe- und Sponsoringfragen;
  • betreut die Rechtsetzungsprojekte der Abteilung im Medienbereich;
  • unterstützt die Abteilung in juristischen Fragen;
  • gewährleistet die juristische Qualitätssicherung in der Abteilung;
  • erarbeitet juristische Gutachten zu Grundsatzfragen.

Fachkontakt
Letzte Änderung 01.01.2015

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Carole Winistörfer

Carole Gerber

Leiterin Medienrecht

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