Die Sektion Medienrecht:
- führt Verfahren bei Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes, der Ausführungsverordnung oder der Konzession (z.B. Werbe- und Sponsoringbestimmungen, Verbreitungspflicht und -bedingungen von Programmen, Aufschaltungspflicht für die leitungsgebundene Verbreitung von Programmen, Einhaltung der Funkkonzessionen und der Versorgungsgebiete);
- bereitet Stellungnahmen in Beschwerdeverfahren vor;
- erteilt Auskünfte an die Radio- und Fernsehstationen bezüglich Werbe- und Sponsoringfragen;
- betreut die Rechtsetzungsprojekte der Abteilung im Medienbereich;
- unterstützt die Abteilung in juristischen Fragen;
- gewährleistet die juristische Qualitätssicherung in der Abteilung;
- erarbeitet juristische Gutachten zu Grundsatzfragen.