Die Sektion Radio- und Fernsehabgabe (RF):
- ist Rekursinstanz für alle Beschwerden gegen Entscheide der Erhebungsstelle (SERAFE AG) im Bereich der Radio- und Fernsehabgabe von Haushalten (Haushaltabgabe). Die Beschwerden betreffen Rechtsfragen zur Abgabepflicht, zur Abgabebefreiung und zu Betreibungen;
- wirkt als Aufsichtbehörde über die Erhebungsstelle in finanzieller und rechtlicher Hinsicht;
- verfasst Stellungnahmen an das Bundesverwaltungsgericht (BvGer) und an das Bundesgericht (BGer) in Beschwerdefällen betreffend die Haushaltabgabe
- erstellt juristische Gutachten und klärt Rechtsfragen in Verwaltungs-, und Betreibungsverfahren;
- entwickelt die Rahmenbedingungen im Bereich der Haushaltabgabe auf allen Stufen weiter (Gesetz, Verordnung und Weisung);
- erteilt Auskünfte im Bereich der Abgabepflicht von Haushalten