Radio- und Fernsehabgabe

Die Sektion Radio- und Fernsehabgabe (RF):

  • ist Rekursinstanz für alle Beschwerden gegen Entscheide der Erhebungsstelle (SERAFE AG) im Bereich der Radio- und Fernsehabgabe von Haushalten (Haushaltabgabe). Die Beschwerden betreffen Rechtsfragen zur Abgabepflicht, zur Abgabebefreiung und zu Betreibungen;
  • wirkt als Aufsichtbehörde über die Erhebungsstelle in finanzieller und rechtlicher Hinsicht;
  • verfasst Stellungnahmen an das Bundesverwaltungsgericht (BvGer) und an das Bundesgericht (BGer) in Beschwerdefällen betreffend die Haushaltabgabe
  • erstellt juristische Gutachten und klärt Rechtsfragen in Verwaltungs-,  und Betreibungsverfahren;
  • entwickelt die Rahmenbedingungen im Bereich der Haushaltabgabe auf allen Stufen weiter (Gesetz, Verordnung und Weisung);
  • erteilt Auskünfte im Bereich der Abgabepflicht von Haushalten

Fachkontakt
Letzte Änderung 20.02.2020

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Daniel Büttler

Leiter Radio- und Fernsehabgabe

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