Anhörung zum Änderungsentwurf der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)

Die Grundversorgung im Fernmeldebereich an die verschiedenen Bedürfnisse sowie an die technologische Entwicklung anpassen – das ist das Ziel der Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV), die vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in die Vernehmlassung gegeben wird. Ab 2018 soll für einen Internetzugang keine Telefonleitung mehr nötig sein. Ausserdem wird die Datenübertragungsrate auf 3000/300 Kbit/s erhöht. Im Preis für ein Festnetzabonnement müssen künftig sämtliche Anrufe ins schweizerische Fest- und Mobilfunknetz inbegriffen sein, wobei dessen Preis höchstens 27.20 Franken pro Monat betragen darf. Im Weiteren muss nicht mehr in jeder Gemeinde eine öffentliche Sprechstelle (Publifon) zur Verfügung stehen. Die interessierten Kreise können bis am 1. Dezember 2015 zur Vorlage Stellung nehmen.

Im Hinblick auf die Vergabe der nächsten Grundversorgungskonzession gibt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) den Revisionsentwurf der FDV, in der der Umfang der Grundversorgung festgelegt ist, in die Vernehmlassung. Die Änderungen tragen den Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten und der Wirtschaft sowie der Entwicklung der Technik Rechnung. Die aktuelle Grundversorgungskonzession, die der Swisscom erteilt worden ist, läuft Ende 2017 aus.

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Letzte Änderung 29.09.2015

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