Am 14. Juni 2015 hat das Volk die Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) angenommen. Vom 25. August bis 24. November 2015 konnten sich die betroffenen Kreise zum Entwurf äussern, der ihnen vom BAKOM im Rahmen der Anhörung vorglegt worden war. Es sind 97 Stellungnahmen eingegangen.
Gegenstand der RTVV-Teilrevision sind insbesondere die Einzelheiten zum Systemwechsel von der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen zur allgemeinen Haushalt- und Unternehmensabgabe. Sie regelt unter anderem die befristete Abmeldemöglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgeräte ("Opting out"), den Abschluss des heutigen Empfangsgebührensystems und die Vorbereitungsarbeiten für die künftige allgemeine Abgabe. Zudem werden u.a. die Einzelheiten zur Verwendung des Überschusses nicht auszahlbarer Empfangsgebühren zu Gunsten der Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden sowie der Digitalisierung der Produktion und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen geregelt. Ebenso enthält die RTVV Ausführungsbestimmungen zur Technologieförderung, zur Untertitelung der Nachrichtensendungen des Regionalfernsehens und zum Rundfunkarchiv.
Stellungnahmen zur Anhörung
- Aktion Medienfreiheit (PDF, 228 kB, 10.11.2015)
- ARBUS Schweiz (PDF, 172 kB, 24.11.2015)
- Association Suisse des Radios Numériques – ASROC (PDF, 404 kB, 24.11.2015)
- Associazione Radio Gwendalyn (PDF, 60 kB, 24.11.2015)
- Billag AG (PDF, 145 kB, 18.11.2015)
- BNJ FM / ARC FM (PDF, 692 kB, 24.11.2015)
- Canal 9 (PDF, 3 MB, 16.11.2015)
- Centre de Formationn au Journalisme et aux Médias (CFJM) (PDF, 588 kB, 24.11.2015)
- Centre Patronal (PDF, 112 kB, 13.11.2015)
- Comseil d'Etat du Canton de Genève (PDF, 1 MB, 11.11.2015)
Letzte Änderung 11.12.2015