04. Welches sind die Vorteile eines geregelten oder qualifizierten Zertifikats, das von einer anerkannten CSP ausgestellt wurde?

  • Die Inhaberin bzw. der Inhaber eines qualifizierten Zertifikats kann elektronische Signaturen erzeugen, die rechtlich gleichwertig sind wie handschriftliche Unterschriften.
  • Die Inhaberin bzw. der Inhaber sowie der Nutzende eines geregelten oder qualifizierten Zertifikats sind sicher, dass das Zertifikat gemäss den im Gesetz definierten Sicherheitskriterien ausgestellt wurde und regelmässig von einer unabhängigen Stelle kontrolliert wird.
  • Die Profile von geregelten oder qualifizierten Zertifikaten sind in den technischen und administrativen Vorschriften des BAKOM und in den referenzierten internationalen Normen definiert.
  • Der Umfang der Haftung der Inhaberin bzw. des Inhabers eines geregelten oder qualifizierten Zertifikats wurde vom Gesetzgeber in Artikel 59a OR klar definiert.
  • Verstossen die Anerkennungsstelle und die anerkannte Anbieterin von Zertifizierungsdiensten gegen ihre Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz und den Ausführungsbestimmungen ergeben, haften sie für den Schaden, der der Inhaberin oder dem Inhaber eines gültigen geregelten oder qualifizierten Zertifikats und den Dritten, die sich auf dieses Zertifikat verlassen haben, entsteht.

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Letzte Änderung 01.12.2017

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