Evaluatoren der Qualitätssicherung für Radio und Fernsehen

Die konzessionierten UKW-Radios und Regionalfernsehen müssen ihre Qualitätssicherungssysteme regelmässig prüfen lassen. Seit Februar 2009 nehmen vier vom BAKOM anerkannte Firmen diese Evaluationen vor.

Seit dem 17. Februar 2009 überprüfen die Firmen Challenge Optimum, Media Quality Assessment MQA, Mediaprocessing und Publicom die Qualitätssicherungssysteme der UKW-Radio- und der Regionalfernsehveranstalter.

Challenge Optimum SA

Genf, David Balme (F) 

Media Quality Assessment MQA

Zürich, Prof. Dr. Vinzenz Wyss (D/F/I) 

Mediaprocessing

Zürich, Dr. Andreas Meili /D/F/I) 

Publicom

Kilchberg, Dr. René Grossenbacher (D/F/I) 

Die im Juli beziehungsweise im Oktober 2008 erteilten Veranstalterkonzessionen verpflichten die privaten UKW-Radio- und Regionalfernsehstationen dazu, den Stand ihrer redaktionellen Qualitätssicherungssysteme regelmässig von externen Fachpersonen prüfen zu lassen. Deshalb hat das BAKOM im September 2008 ein Anerkennungsverfahren eröffnet, das sich an Fachpersonen und Organisationen richtete, welche die redaktionellen Qualitätssicherungssysteme der konzessionierten Privatradios und Regionalfernsehen evaluieren könnten. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist Mitte November 2008 gingen beim BAKOM sechs Bewerbungen ein. Vier davon erfüllten die im Anerkennungsverfahren gestellten Kriterien. Seither sind sie als anerkannte Evalutatoren tätig.

Anforderungsprofil für Evaluationen und Evaluatoren

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens mussten die interessierten Personen und Organisationen ihre sozialwissenschaftliche Fach- und Methodenkompetenz nachweisen, ihre theoretischen Ansätze und Methoden bzw. das Forschungsdesign beschreiben und Auskunft über den Zeitaufwand und die Kosten einer exemplarischen Evaluation geben. Ferner wiesen sie ihre Unabhängigkeit von Radio- und TV-Veranstaltern nach, bzw. legten ihre allfällig bestehenden Verbindungen zu solchen offen.

Interessierte Fachpersonen können ihre Bewerbung fortan jederzeit einreichen, um das Anerkennungsverfahren ebenfalls zu durchlaufen.

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Letzte Änderung 21.08.2017

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