Medienförderung: Verfassungsartikel gescheitert – Presseförderung bleibt aktuell

Die parlamentarische Initiative für einen neuen Verfassungsartikel zur Medienpolitik (Art. 93a BV) wurde 2005 definitiv abgelehnt. In einer Motion hat das Parlament den Bundesrat aber beauftragt, einen Vorschlag für die finanzielle Beteiligung an den Verteilkosten der Presse auszuarbeiten.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hatte im Juli 2003 im Rahmen ihres Berichts zum Thema "Medien und Demokratie" einen neuen Verfassungsartikel zur Medienpolitik vorgeschlagen (Art. 93a BV). Gemäss dieser Bestimmung fördert der Bund "die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien. Er anerkennt dabei die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt."

Schlussbericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 3. Juli 2003:

Im Anschluss daran wurde ein Vernehmlassung durchgeführt.

Am 3. September lehnte der Bundesrat den vorschlagenen Verfassungsrtikel in einer Stellungnahme ab.

Der Nationalrat stimmte dieser parlamentarischen Initiative aber zu.
Amtliches Protokoll der Beratung im Nationalrat vom 23. September 2003

Am 4. Oktober 2004 lehnte der Ständerat die Initiative jedoch einstimmig ab.
Amtliches Amtliches Protokoll der Beratung im Ständerat vom 4. Oktober 2004:

In der Folge lehnte der Nationalrat den Vorschlag am 17. März 2005 ebenfalls ab.
Amtliches Amtliches Protokoll der zweiten Beratung im Nationalrat vom 17. März 2005:

Trotz des Scheiterns dieser Initiative bleibt die Förderung der Medien (inbesondere der Presse) ein politisches Thema, denn der Ständerat überwies in der Beratung vom 4. Oktober 2004 eine Motion seiner Staatspolitischen Kommission. Sie beauftragt den Bundesrat, "einen Entwurf für gesetzliche Grundlagen für die Förderung der Vielfalt der Presse mittels der gezielten Beteiligung an den Verteilungskosten zu erarbeiten. Die Mängel des bis Ende 2007 geltenden Systems sind zu beheben und die verschiedenen Anbieter einzubeziehen. Dabei ist insbesondere die Bedeutung der Presse für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, kantonaler, regionaler und lokaler Ebene zu beachten.“

Der Nationalrat nahm diese Motion am 17. März 2005 ebenfalls an:

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Letzte Änderung 23.12.2005

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