Die Funkkonzession vom 10. April 2012 ermöglicht der SwissMediaCast AG (SMC) den Aufbau eines dritten digitalen DAB+-Sendernetzes in der Deutschschweiz. Das Netz besteht aus fünf Teilgebieten und dient als Plattform für regional ausgerichtete Privatprogramme sowie die Regionaljournale der SRG. Der Aufbau soll 2016 abgeschlossen sein.
Ursprünglich erhielt die SMC eine Funkkonzession für den Aufbau von sieben Teilgebieten. Bei der Belegung der Plattform stellte die Konzessionärin bei den Programmveranstaltern einen steigenden Bedarf an grösseren regionalen Teilgebieten fest. Insbesondere die Veranstalter in den Räumen Zürich, Nordwest- und Innerschweiz wünschten eine Aufschaltung in verschiedenen Teilgebieten, was für sie aber entsprechend höhere Kosten zur Folge gehabt hätte. Deshalb hat das BAKOM am 20. Februar 2013 einer Konzessionsänderung zugestimmt, die eine Zusammenlegung der Teilgebiete Zürich, Innerschweiz und Basel zum neuen Teilgebiet Nordschweiz ermöglichte.
Teile dieses Gebietes hat die SMC bereits im Dezember 2012 in Betrieb genommen. Bis Juli 2014 sollen 85 Prozent der Haushalte in diesem Gebiet die Programme empfangen können; bis Anfangs 2015 soll dies auch für die Teilgebiete Bern-Freiburg und Ostschweiz der Fall sein. Der Endausbau aller Teilgebiete ist für Mitte 2016 vorgesehen.
In der Deutschschweiz sind schon zwei sprachregionale Digitalradio-Plattformen in Betrieb, jene der SRG mit 13 eigenen Programmen sowie jene von SMC mit 18 privaten Radioprogrammen. Mit dem dritten DAB-Netz in der Deutschschweiz gewinnt die digitale Radioverbreitung weiter an Bedeutung. So erhalten private Radioveranstalter, die nicht die gesamte sprachregionale Versorgung anstreben, die Möglichkeit, ihre Programme in einem oder mehreren Teilgebieten regional auf einer digitalen Plattform zu verbreiten. Zudem wird die SRG in jedem dieser fünf Teilgebiete bis zu drei Regionaljournale übertragen.
Zusammenschluss von Privaten und der SRG
Bei der SwissMediaCast AG handelt es sich um einen Zusammenschluss von privaten Radioveranstaltern und der SRG. Sie übernehmen gemeinsam die technische Verantwortung für die Frequenznutzung und den Betrieb der benötigten Senderinfrastruktur.
Letzte Änderung 20.02.2013