Die Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Schritte, welche unternommen werden müssen, um die Konformität der Geräte bezüglich der grundlegenden Anforderungen zu überprüfen. Es stehen zwei Konformitätsbewertungsverfahren zur Verfügung, welche in den Anhängen 2 und 3 der Verordnung über elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) beschrieben sind. Eine benannte Stelle kann gemäss Modul B Anhang 3 beigezogen werden. Das angewendete Konformitätsbewertungsverfahren muss in den technischen Unterlagen beschrieben werden.
Die für das Inverkehrbringen verantwortliche Person muss in der Lage sein, die technischen Unterlagen auf Anfrage des BAKOM innerhalb einer vernünftiger Frist (normalerweise 15 Tage) zur Verfügung zu stellen.