Benutzerinformationen

Jedem Gerät muss Folgendes beigefügt werden:

  • Informationen, die zur Nutzung des Gerätes entsprechend dessen Verwendungszweck erforderlich sind;
  • alle Angaben über die Vorkehrungen, die bei der Montage, Installation, Wartung oder Nutzung des Gerätes zu treffen sind, damit dieses bei der Benutzung die grundlegenden Anforderungen erfüllt.

Ist die Übereinstimmung des Gerätes mit den grundlegenden Anforderungen in Wohngebieten nicht gewährleistet, muss die eindeutige Angabe der Nutzungseinschränkung in der Gebrauchsanweisung des Gerätes und auf der Verpackung stehen.

Diese Informationen müssen verständlich in der Amtssprache des jeweiligen Orts der Schweiz abgefasst sein, wo das Gerät angeboten wird (in zweisprachigen Orten muss dies in beiden Sprachen erfolgen).

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Letzte Änderung 20.04.2016

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