Postgesetz

Im Postgesetz ist die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs definiert. Ausserdem werden die Rahmenbedingungen für die Öffnung des Postmarktes für den Wettbewerb geschaffen und verschiedenen Akteuren Aufsichts- und Regulierungsaufgaben zugewiesen.

Das Postgesetz verfolgt zwei Hauptziele: Zum einen soll weiterhin eine flächendeckende Grundversorgung mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs sichergestellt werden. Zum andern sollen die Rahmenbedingungen für eine schrittweise Öffnung des Postmarkts für neue Postdienstanbieterinnen geschaffen werden.

Die Postgesetzgebung definiert die Rollen der verschiedenen Behörden, die im Postmarkt tätig sind. Die Rolle als Eigner ist institutionell klar von der Funktion als Träger der Fach- und Wirtschaftsaufsicht getrennt. Zudem bildet das Postgesetz die gesetzliche Grundlage für eine wirksame Regulierung der Schweizerischen Post.

Der Bund als Eigentümer der Schweizerischen Post

Der Bund sichert die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs einerseits durch die gesetzlichen Aufträge, durch die Aufsicht der eidgenössischen Postkommission (PostCom) und dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) sowie durch seine Mehrheitsbeteiligung an der Schweizerischen Post. Das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nimmt, zusammen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), gegenüber der Post die Eigentümerrolle wahr und überprüft insbesondere die Umsetzung der strategischen Ziele, die der Bundesrat der Schweizerischen Post vorgibt. Es bereitet die entsprechenden Bundesratsgeschäfte vor.

Das BAKOM als Fachaufsicht

Das BAKOM ist zuständig für die Erarbeitung der Postpolitik zuhanden des UVEK. Es beobachtet und analysiert systematisch die Entwicklungen auf dem Schweizer und europäischen Postmarkt und führt Marktanalysen durch. Weiter ist es verantwortlich für verschiedene im Postgesetz geregelte Aufgaben: beispielsweise nimmt es die Aufsicht über die Grundversorgung im Zahlungsverkehr wahr, beurteilt die Gesuche um indirekte Presseförderung und ist zuständig für die Koordination der Vertretung der schweizerischen Interessen in internationalen Organisationen.  

Die PostCom als Regulierungsbehörde

Die PostCom ist eine unabhängige Regulierungsbehörde. Sie beaufsichtigt den schweizerischen Postmarkt, stellt die postalische Grundversorgung sicher, überwacht deren Qualität und sichert einen fairen Wettbewerb zwischen den Postdienstanbieterinnen. 

Sicherstellung der Grundversorgung

Das Postgesetz enthält den Grundsatz, dass eine flächendeckende, für alle zugängliche und finanzierbare Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sichergestellt werden muss. Die Sicherstellung einer funktionierenden Grundversorgung im Sinne des Verfassungsauftrags (Art. 92 der Bundesverfassung) ist auch bei einer allfälligen Weiterentwicklung des Postmarktes als oberstes Ziel des Bundes zu berücksichtigen.

Im Postgesetz werden die beiden Grundversorgungsaufträge der Post - Postdienste und Zahlungsverkehrsdienstleistungen - separat geregelt. Damit kann den verschiedenen Bedürfnissen und Eigenschaften der beiden Märkte - Logistik- bzw. Finanzmarkt - gezielter entsprochen werden. 

Postdienste

Zu der Grundversorgung mit Postdiensten gehören die Annahmepflicht von Briefen und Paketen, die Transport- und Zustellungspflicht von Postsendungen sowie die Verpflichtung, mit einem Netz von Poststellen und Postagenturen den Zugang zu diesen Dienstleistungen der Grundversorgung zu gewährleisten. Die Sendungen der Grundversorgung umfassen Briefe und Pakete im In- und Ausland und im grenzüberschreitenden Verkehr, abonnierte Zeitungen und Zeitschriften. Für alle Dienstleistungen in der Zustellung müssen auch notwendige Dienste, die mit dem Beförderungsauftrag verbunden sind, - wie die Nachsendung, Umleitung oder Rücksendung - bereitgestellt werden.

Die Zustellung von Postsendungen erfolgt grundsätzlich an fünf Wochentagen, abonnierte Zeitungen werden an allen sechs Wochentagen zugestellt. Die Grundversorgungsanbieterin ist ebenfalls verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Zugangspunkte (bspw. Poststellen) zu betreiben.

Express- und Kurierpostsendungen sind hingegen nicht Teil des Angebots der postalischen Grundversorgung.

Solange die Post das exklusive Recht hat, Briefe bis und mit 50 Gramm zu befördern, soll die Grundversorgung insbesondere mit den Erträgen aus dem Restmonopol finanziert werden.

Die Post ist gegenüber der PostCom für die gesetzeskonforme Sicherstellung der Grundversorgung mit Postdiensten verantwortlich.

Zahlungsverkehr

Die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs umfassen die Eröffnung und Führung eines Zahlungsverkehrskontos sowie die Einzahlungen, Auszahlungen und Überweisungen. Das Angebot muss allen Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Weise zugänglich sein.

Die Erbringung des Grundversorgungsauftrags ist kraft Gesetz der PostFinance übertragen.

Die Post als Muttergesellschaft ist gegenüber dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) für die gesetzeskonforme Sicherstellung der Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs verantwortlich.

Ende 2012 hat die Finanzmarktaufsicht (FINMA) der PostFinance die Bewilligung zur Aufnahme der Tätigkeit als Bank und Effektenhändlerin erteilt. Damit unterliegt die PostFinance auch der Aufsicht durch die FINMA.

Aufgabe der FINMA ist es, Anleger, Gläubiger und Versicherte zu schützen und darüber zu wachen, dass der Finanzmarkt funktioniert.

Letzte Änderung 13.10.2021

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/post-presse/postgesetz.html