Die grosse Mehrheit der Fernmeldeanlagen (135 von 150) , die das BAKOM 2012 kontrolliert hat, erfüllte die geltenden Anforderungen nicht. Dasselbe gilt für die elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer Geräte, wo 25 von 28 Geräten nicht konform waren. Dieses Ergebnis ist enttäuschend, auch wenn es die Marktsituation nicht genau abbildet, da das BAKOM seine Marktaufsichtstätigkeiten auf die als problematisch erkannten Bereiche konzentriert.
Lucio Cocciantelli, Abteilung Anlagen und Funkkonzessionen
Bei den Fernmeldeanlagen, die das BAKOM 2012 kontrolliert hat, waren 9 von 10 nicht konform. Das ist ein leicht höherer Anteil als im Vorjahr (90% im Jahr 2012 gegenüber 88% 2011, 93% 2010, 88% 2009, 81% 2008 und 76% 2007). Die Nichtkonformitätsrate ist dieselbe bei der elektromagnetischen Verträglichkeit von elektrischen Geräten. Hier ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht möglich, da das BAKOM die Aufsicht über diesen Markt erst seit 2010 ausübt. Diese hohen Prozentzahlen lassen sich folgendermassen erklären: die Kontrollen konzentrieren sich auf die Bereiche, die das BAKOM aufgrund der im Markt gesammelten Informationen als problematisch erkannt hat. Dabei fehlen ihm die personellen Ressourcen, um eine systematische Kontrolle des gesamten Marktes seines Zuständigkeitsbereiches vorzunehmen. Aufgrund der Informationen, die von den Marktaufsichtsbehörden der EU-Länder geliefert werden, kann die reale Nichtkonformitätsrate des gesamten Fernmeldemarktes auf etwa 40% geschätzt werden. Dieser Prozentsatz ist und bleibt zu hoch.
Im Jahr 2012 kontrollierte das BAKOM im Bereich der Fernmeldeanlagen insbesondere Fernbedienungen, drahtlose Mikrofone, drahtlose Kopfhörer, Geräte für lokale Netzwerke (WiFi), Mobilfunkrepeater (GSM, UMTS) sowie Sprechfunkgeräte. Im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit betrafen die Kontrollen LED-Lampen und Geräte der Unterhaltungselektronik (DVD-Leser, Flachbildfernseher).
Die im Leistungsauftrag des BAKOM enthaltene Aufsicht über den Fernmeldeanlagenmarkt und die elektromagnetische Verträglichkeit verfolgt zwei Hauptziele: Vermeidung von Störungen der Funksysteme einerseits und Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs zwischen den Marktakteuren andererseits.