Nicht konforme Fernmeldeanlagen: Online-Verzeichnis

Wer erfahren will, welche vom BAKOM kontrollierten Fernmeldeanlagen die geltenden Bestimmungen und insbesondere die technischen Anforderungen missachten, kann online ein Verzeichnis abrufen. Die entsprechenden Informationen sind auf der Website des Amtes aufgeschaltet; die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Lucio Cocciantelli, Abteilung Anlagen und Funkkonzessionen

Das BAKOM publiziert im Internet per sofort ein Verzeichnis von Anlagen, deren Verkauf es verboten hat. Der Grund: Ihre Nutzung kann den Funkverkehr oder den Radio- und Fernsehempfang stören. Die Konsumentinnen und Konsumenten verfügen so über sachdienliche Informationen. Sie können sich bei ihren Einkäufen darauf stützen, da die erfassten Produkte weder angeboten (Werbung) noch verkauft oder verschenkt werden dürfen. Ist eine Anlage jedoch nicht auf dieser Website aufgeführt, ist damit ihre Konformität noch nicht gewährleistet. Verursacht eine Anlage Störungen, ist sie unverzüglich ausser Betrieb zu setzen und darf nicht mehr verwendet werden.

Anpassung an die neuen Verkaufskanäle

Die Entwicklung des Online-Handels vereinfacht den Erwerb von Fernmeldeanlagen im Ausland sowie den Verkauf auf Auktions- oder Inserateseiten. Die klassischen Verkaufskanäle (Generalimporteur – Fachhändler) verlieren somit an Bedeutung. Das BAKOM hat es dadurch mit einer Vielzahl von Importeuren und Verkäufern zu tun, die schwer zu erreichen sind, da sie nicht in einem Dachverband zusammengefasst sind. Die Online-Schaltung eines Verzeichnisses der Fernmeldeanlagen, die das BAKOM für nicht konform erklärt hat, ermöglicht, sie zu informieren. Damit kann das BAKOM einem Wunsch entsprechen, der die kontrollierten Marktakteuren mehrfach geäussert haben.

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Letzte Änderung 21.03.2013

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