Wer erfahren will, welche vom BAKOM kontrollierten Fernmeldeanlagen die geltenden Bestimmungen und insbesondere die technischen Anforderungen missachten, kann online ein Verzeichnis abrufen. Die entsprechenden Informationen sind auf der Website des Amtes aufgeschaltet; die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Lucio Cocciantelli, Abteilung Anlagen und Funkkonzessionen
Das BAKOM publiziert im Internet per sofort ein Verzeichnis von Anlagen, deren Verkauf es verboten hat. Der Grund: Ihre Nutzung kann den Funkverkehr oder den Radio- und Fernsehempfang stören. Die Konsumentinnen und Konsumenten verfügen so über sachdienliche Informationen. Sie können sich bei ihren Einkäufen darauf stützen, da die erfassten Produkte weder angeboten (Werbung) noch verkauft oder verschenkt werden dürfen. Ist eine Anlage jedoch nicht auf dieser Website aufgeführt, ist damit ihre Konformität noch nicht gewährleistet. Verursacht eine Anlage Störungen, ist sie unverzüglich ausser Betrieb zu setzen und darf nicht mehr verwendet werden.