Marktaufsicht 2013: Mehrheit der Produkte nicht konform

Die grosse Mehrheit der Fernmeldeanlagen (138 von 145), die das BAKOM 2013 kontrolliert hat, erfüllte die geltenden Anforderungen nicht. Dasselbe gilt im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit elektrischer Geräte, wo 25 von 32 Geräten nicht konform waren. Dieses Ergebnis ist enttäuschend, auch wenn es die Marktsituation nicht genau abbildet, da das BAKOM seine Marktaufsichtstätigkeiten auf problematische Bereiche konzentriert.

Lucio Cocciantelli, Abteilung Anlagen und internationales Frequenzmanagement

Von den Fernmeldeanlagen, die das BAKOM 2013 kontrolliert hat, waren 95 % nicht konform. Das entspricht einem Anstieg von 5 % gegenüber dem Vorjahr. Von den kontrollierten elektrischen Geräten erfüllten 4 von 5 die Anforderungen betreffend elektromagnetische Verträglichkeit nicht; 2012 waren es 9 von 10 gewesen. Diese hohen Prozentzahlen widerspiegeln nicht genau die Marktsituation. Denn das BAKOM konzentriert sich bei den Kontrollen auf die Bereiche, die es als problematisch erkannt hat, da es nicht über die notwendigen Ressourcen verfügt, um eine systematische Kontrolle des gesamten Marktes in seinen Zuständigkeitsbereichen vorzunehmen. Gemäss Informationen der Marktaufsichtsbehörden der EU-Länder kann die reale Nichtkonformitätsrate des gesamten Fernmeldemarktes auf etwa 40 % geschätzt werden. Dieser Prozentsatz ist und bleibt zu hoch.

Im Jahr 2013 kontrollierte das BAKOM im Bereich der Fernmeldeanlagen insbesondere Fernbedienungen, drahtlose Mikrofone, drahtlose Kopfhörer, Geräte für lokale Netzwerke (WiFi), Mobilfunkrepeater (GSM, UMTS usw.) sowie Sprechfunkgeräte. Im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit betrafen die Kontrollen vor allem Netzteile von Laptops sowie LED-Lampen.

Statistik zur Nichtkonformität von Fernmeldeanlagen

Bereiche mit den höchsten Nichtkonformitätsraten
Bereiche mit den höchsten Nichtkonformitätsraten

Anzahl durchgeführter Kontrollen

Bereiche

Anzahl

Allgemeiner Kurzstreckenfunk (z.B. Fernsteuerungen)

53

Drahtlose Audioanlagen

22

Drahtlose lokale Netzwerke (RLAN, WLAN)

18

Mobilfunktelefonie (insbesondere Repeater)

9

PMR (z.B. PMR446)

12


Ursache und Häufigkeit der Nichtkonformität  

Ursache der Nichtkonformität

Anzahl

%

Unpassendes Konformitätsbewertungsverfahren oder kein Verfahren

119

82%

Konformitätserklärung

116

80%

Technische Unterlagen nicht vorgewiesen

104

72%

Kennzeichnung

91

63%

Grundlegende Anforderungen (Einhaltung der Normen)

70

48%

Benutzerinformationen

68

47%

Notifikation

46

32%

Technische Unterlagen nicht vollständig

14

10%

Statistik zur Nichtkonformität im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von elektrischen Geräten

Nichtkonformitätsrate nach Art der kontrollierten Geräte
Nichtkonformitätsrate nach Art der kontrollierten Geräte

Anzahl durchgeführter Kontrollen

Bereiche

Anzahl

Haushaltsgeräte

2

Elektrische Maschinen (Bohrer, Stichsäge usw.)

5

Lampen

14

Bürogeräte, Computer, Zubehör usw.

9

Unterhaltungselektronik (TV, DVD-Leser usw.)

2


Ursache und Häufigkeit der Nichtkonformität

Ursache der Nichtkonformität

Anzahl

%

Kennzeichnung

8

25%

Konformitätserklärung

21

66%

Technische Unterlagen nicht vollständig

5

16%

Technische Unterlagen nicht vorgewiesen

15

47%

Grundlegende Anforderungen (Einhaltung der Normen)

15

47%

Informationen

10

31%

Unpassendes Konformitätsbewertungsverfahren oder kein Verfahren

7

22%

Internationale Zusammenarbeit

2013 hat das BAKOM aktiv an zwei Europäischen Marktüberwachungskampagnen teilgenommen. Die im Leistungsauftrag des BAKOM enthaltene Aufsicht über den Fernmeldeanlagenmarkt und die elektromagnetische Verträglichkeit hat zwei Hauptziele: Vermeidung von Störungen der Funksysteme einerseits und Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs zwischen den Marktakteuren andererseits.

Die im Leistungsauftrag des BAKOM enthaltene Aufsicht über den Fernmeldeanlagenmarkt und die elektromagnetische Verträglichkeit hat zwei Hauptziele: Vermeidung von Störungen der Funksysteme einerseits und Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs zwischen den Marktakteuren andererseits. 

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Letzte Änderung 19.06.2014

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