Besserer Konsumentenschutz

Seit dem 1. Januar sind die Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt. Im Zuge diverser Verordnungsänderungen hat es der Bundesrat zum einen vorgesehen, im Internet eine Liste der elektrischen Geräte zu veröffentlichen, welche die Anforderungen im Bereich elektromagnetische Verträglichkeit nicht erfüllen und Störungen im Funkverkehr verursachen können. Zum anderen hat er dem BAKOM die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben, um Sanktionen gegen professionelle Installateurinnen und Installateure zu verhängen, die nicht nach den anerkannten Regeln der Technik arbeiten. Ausserdem kann das BAKOM die Kosten für eine Störungssuche in gewissen Fällen übertragen.

Lucio Cocciantelli, Radio Monitoring und Anlagen

Das BAKOM kann künftig im Internet eine Liste der Elektrogeräte veröffentlichen, die es mit einem Verkaufsverbot belegt hat, da ihre Nutzung den Funkverkehr oder den Radio- und Fernsehempfang stören können. Die Konsumentinnen und Konsumenten verfügen so über sachdienliche Informationen, auf die sie sich beim Produktekauf stützen können. Die erfassten Geräte dürfen nämlich weder angeboten (z.B. in der Werbung) noch verkauft oder verschenkt werden. Ist eine Anlage nicht auf der Liste aufgeführt, ist damit ihre Konformität jedoch noch nicht automatisch gewährleistet. Verursacht diese dann tatsächlich Störungen, ist sie unverzüglich ausser Betrieb zu setzen und darf nicht mehr benutzt werden.

Haftung der Installateure

Das BAKOM hat festgestellt, dass gewisse Installateurinnen und Installateure Elektrogeräte oder Fernmeldeanlagen installieren, ohne dabei die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten und/oder die Anweisungen des Herstellers zu befolgen. Dies führt zu Störungen im Funkverkehr. Bis jetzt konnte das BAKOM lediglich Verfügungen gegen die Eigentümerinnen und Eigentümer dieser Anlagen erlassen, die sich dann anschliessend an die Installateure wenden mussten. In Zukunft kann es nun direkt ein Verfahren gegen die Installateurinnen und Installateure eröffnen und sie dafür haftbar machen.

Kosten für die Störungssuche

Die Nutzerinnen und Nutzer von Elektrogeräten oder Fernmeldeanlagen, die Störungen hervorrufen, müssen neu die Kosten für die Störungssuche übernehmen. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen sowohl die Anlagen, die die Störung verursachen, als auch die davon betroffenen Anlagen vollständig den Vorschriften entsprechen. Diese Massnahme dürfte dafür sorgen, dass die Nutzerinnen und Nutzer ihre elektronischen Geräte oder Fernmeldeanlagen zuerst überprüfen – oder überprüfen lassen –, bevor sie sich ans BAKOM wenden. Letzteres ist zunehmend mit Störungen konfrontiert, die auf eine unsachgemässe Montage von Elektrogeräten oder Fernmeldeanlagen zurückzuführen sind, weil die Anweisungen des Herstellers oder die anerkannten technischen Regeln nicht eingehalten werden.

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Letzte Änderung 29.01.2015

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