Seit dem 1. Januar sind die Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt. Im Zuge diverser Verordnungsänderungen hat es der Bundesrat zum einen vorgesehen, im Internet eine Liste der elektrischen Geräte zu veröffentlichen, welche die Anforderungen im Bereich elektromagnetische Verträglichkeit nicht erfüllen und Störungen im Funkverkehr verursachen können. Zum anderen hat er dem BAKOM die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben, um Sanktionen gegen professionelle Installateurinnen und Installateure zu verhängen, die nicht nach den anerkannten Regeln der Technik arbeiten. Ausserdem kann das BAKOM die Kosten für eine Störungssuche in gewissen Fällen übertragen.
Lucio Cocciantelli, Radio Monitoring und Anlagen
Das BAKOM kann künftig im Internet eine Liste der Elektrogeräte veröffentlichen, die es mit einem Verkaufsverbot belegt hat, da ihre Nutzung den Funkverkehr oder den Radio- und Fernsehempfang stören können. Die Konsumentinnen und Konsumenten verfügen so über sachdienliche Informationen, auf die sie sich beim Produktekauf stützen können. Die erfassten Geräte dürfen nämlich weder angeboten (z.B. in der Werbung) noch verkauft oder verschenkt werden. Ist eine Anlage nicht auf der Liste aufgeführt, ist damit ihre Konformität jedoch noch nicht automatisch gewährleistet. Verursacht diese dann tatsächlich Störungen, ist sie unverzüglich ausser Betrieb zu setzen und darf nicht mehr benutzt werden.