BAKOM Infomailing 38

Ausgabe vom 29.01.2015 

Rechtzeitig handeln und seinen ".ch"-Domain-Namen behalten

Seit dem 1. Januar 2015 darf SWITCH keine ".ch"-Domain-Namen mehr direkt an die Kundinnen und Kunden verkaufen. Diese Aufgabe wurde – gemäss der neuen, per 2015 in Kraft getretenen Verordnung über die Internet-Domains – den Registraren übertragen. Die derzeitigen Kundinnen und Kunden von SWITCH müssen ihre ".ch"-Domain-Namen spätestens bis zum Ablauf ihres Abonnements zu einer anderen Anbieterin migrieren, um nicht Gefahr zu laufen, ihren Domain-Namen zu verlieren.

Besserer Konsumentenschutz

Seit dem 1. Januar sind die Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt. Im Zuge diverser Verordnungsänderungen hat es der Bundesrat zum einen vorgesehen, im Internet eine Liste der elektrischen Geräte zu veröffentlichen, welche die Anforderungen im Bereich elektromagnetische Verträglichkeit nicht erfüllen und Störungen im Funkverkehr verursachen können. Zum anderen hat er dem BAKOM die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben, um Sanktionen gegen professionelle Installateurinnen und Installateure zu verhängen, die nicht nach den anerkannten Regeln der Technik arbeiten. Ausserdem kann das BAKOM die Kosten für eine Störungssuche in gewissen Fällen übertragen.

Vorausschauen beim Kauf neuer Funkmikrofone

Auf Nummer sicher gehen beim Kauf neuer Funkmikrofon-Anlagen und eine nachhaltige Frequenzprogrammierung wählen – das empfiehlt das Bundesamt für Kommunikation. Per 2019 kann es im Frequenzbereich nämlich zu Veränderungen kommen, die die Funkmikrofone betreffen. Wer beim Kauf neuer Anlagen bereits auf gewisse Punkte achtet, kann sich darauf vorbereiten. Der Betrieb bestehender drahtloser Mikrofon-Anlagen im betroffenen Frequenzbereich ist voraussichtlich bis Ende 2018 gesichert.

Neue Schweizerische Norm für Radare (NT-3004)

Bisher existieren keine europäisch harmonisierten Normen, welche die grundlegenden Anforderungen für Radare zur Ortung von Landrutsch- und Geröllbewegungen, die Lawinenortung und gleichartige Sicherheitsanwendungen im Frequenzbereich 10.00-10.05 GHz sowie für Radare zur Ortung von Vogelmigrationen im Frequenzbereich 9.30-9.50 GHz definieren. Da jedoch ein starkes Bedürfnis für den möglichst raschen Einsatz solcher Funkanlagen in der Schweiz besteht, wurde die technische Norm NT-3004 erstellt, welche die grundlegenden Anforderungen im Bereich elektromagnetische Verträglichkeit und effiziente Nutzung des Spektrums für den Einsatz in der Schweiz definieren. Wird diese technische Norm eingehalten, so besteht die Konformitätsvermutung.

Abofallen auf dem Smartphone

Ein unklarer Posten auf der Telefonrechnung? Heute kann dies durch die Nutzung von Apps durchaus vorkommen. Denn mit einem Klick auf integrierte Werbebanner lassen sich unerkannt kostenpflichtige Abonnemente auslösen. Ab 1. Juli 2015 gelten neue Bestimmungen, die den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Bereich stärken.

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Letzte Änderung 29.01.2015

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