Vorausschauen beim Kauf neuer Funkmikrofone

Auf Nummer sicher gehen beim Kauf neuer Funkmikrofon-Anlagen und eine nachhaltige Frequenzprogrammierung wählen – das empfiehlt das Bundesamt für Kommunikation. Per 2019 kann es im Frequenzbereich nämlich zu Veränderungen kommen, die die Funkmikrofone betreffen. Wer beim Kauf neuer Anlagen bereits auf gewisse Punkte achtet, kann sich darauf vorbereiten. Der Betrieb bestehender drahtloser Mikrofon-Anlagen im betroffenen Frequenzbereich ist voraussichtlich bis Ende 2018 gesichert.

René Tschannen, Konzessionen und Frequenzmanagement

An der nächsten Weltfunkkonferenz (WRC-15 vom 2.-27. November 2015) wird die Zuweisung für primäre Funkdienste im UHF-Band 694-790 MHz (oft als 700 MHz Band bezeichnet) geändert. Bei primären Funkdiensten handelt es sich um Anwendungen, die Vorrang in Sachen störungsfreier Nutzung haben – zum Beispiel Radio- und Fernsehrundfunk sowie der Mobilfunk. Neu kann dieses Band auch für drahtlose Breitbandkommunikations-Anwendungen (IMT) genutzt werden. Deshalb werden die heute in diesem Frequenzband angesiedelten primären Funkdienste, nämlich die terrestrischen digitalen TV-Sender (DVB-T), in das darunterliegende Frequenzband 470-694 MHz migriert. Als Folge dieser Entwicklung werden die im UHF-Band 470-790 MHz für sekundäre Funkdienste verfügbaren Frequenzressourcen abnehmen. Davon betroffen sind drahtlose Mikrofon-Anwendungen.

In der Schweiz werden die Betriebsfrequenzen der im Frequenzband 694-790 MHz befindlichen DVB-T-Sender sukzessive auf die tieferliegenden Frequenzen umgestellt. Dieses so genannte Refarming dürfte Ende 2018 abgeschlossen sein. Gemäss heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass in der Schweiz im Frequenzband 694-790 MHz ab 2019 schrittweise drahtlose Breitbandkommunikationsanwendungen auf der Basis der IMT-Technologie eingeführt werden. Wie viel Spektrum in diesem Frequenzband für drahtlose Mikrofone übrig bleiben wird, kann noch nicht genauer quantifiziert werden, da die entsprechenden europäischen Harmonisierungsprozesse noch im Gange sind. Im Band 694-790 MHz werden nur noch gewisse Teilbänder für drahtlose Mikrofon-Anwendungen zur Verfügung stehen. Deshalb wird eine rechtzeitige Migration in den darunterliegenden Frequenzbereich 470-694 MHz empfohlen.

Bei der Beschaffung neuer drahtloser Mikrofon-Anlagen empfiehlt das BAKOM darauf zu achten, dass diese Geräte ausserhalb des Frequenzbereichs 694-790 MHz arbeiten und deren Betriebsfrequenzen innerhalb der verfügbaren Frequenzbänder in einem weiten Bereich programmierbar sind.

Gemeinsame Frequenznutzung: primäre und sekundäre Funkdienste

Als sekundäre Funkdienste können drahtlose Mikrofone definierte Frequenzressourcen nutzen, insofern sie keine primären Funkdienste stören. Primären Funkdiensten, wie beispielsweise dem terrestrischen Rundfunk, werden von der Behörde Frequenzbereiche zugewiesen, in welchen ein störungsfreier Betrieb garantiert wird. Im Gegensatz dazu geniessen sekundäre Funkdienste keinen solchen Anspruch.

Drahtlose Mikrofone dürfen somit in festgelegten Frequenzbereichen die von primären Funkdiensten ungenutzten Ressourcen verwenden, vorausgesetzt, sie verursachen keine Störungen bei den primären Nutzern des Funkspektrums.

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Letzte Änderung 29.01.2015

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