Neue Schweizerische Norm für Radare (NT-3004)

Bisher existieren keine europäisch harmonisierten Normen, welche die grundlegenden Anforderungen für Radare zur Ortung von Landrutsch- und Geröllbewegungen, die Lawinenortung und gleichartige Sicherheitsanwendungen im Frequenzbereich 10.00-10.05 GHz sowie für Radare zur Ortung von Vogelmigrationen im Frequenzbereich 9.30-9.50 GHz definieren. Da jedoch ein starkes Bedürfnis für den möglichst raschen Einsatz solcher Funkanlagen in der Schweiz besteht, wurde die technische Norm NT-3004 erstellt, welche die grundlegenden Anforderungen im Bereich elektromagnetische Verträglichkeit und effiziente Nutzung des Spektrums für den Einsatz in der Schweiz definieren. Wird diese technische Norm eingehalten, so besteht die Konformitätsvermutung.

Patrick Rüfenacht, Radio Monitoring und Anlagen

Das BAKOM wurde von zwei Interessengruppen angesprochen, die jeweils verschiedene Radaranwendungen im Fokus haben. Bei der ersten Anwendung geht es um Radare für die Ortung von Landrutsch- und Geröllbewegungen, die Lawinenortung und gleichartige Sicherheitsanwendungen. Diese Radaranlagen dienen zum Beispiel für die Messung von Geländebewegungen oder zur Kontrolle, ob eine Lawine erfolgreich ausgelöst wurde. Bei der zweiten Anwendung geht es um Radare, die zur Ortung von Vogelmigrationen dienen. Sie dienen zum Schutz der Vögel. Wird ein Vogelzug geortet, so werden die Windenergieanlagen während dem Durchflug abgestellt.

Beide Radaranwendungen arbeiten in speziellen, ursprünglich dafür nicht vorgesehenen Frequenzbereichen. Nebst einer Anpassung des nationalen Frequenzzuweisungsplanes bedingte dies auch das Definieren von gewissen grundlegenden Anforderungen, so dass das Störrisiko gegenüber existierenden Diensten minimisiert wird.

Da für diese beiden Anwendungen keine europäischen harmonisierten Normen existieren, welche den vorgegebenen technischen Rahmen umsetzten, wurde durch das BAKOM beschlossen, die Schweizer Norm NT-3004 zu erstellen. Die Norm NT-3004 definiert die grundlegenden Anforderungen für die zwei verschiedenen Radaranwendungen in den Bereichen elektromagnetische Verträglichkeit und effektive Nutzung des Spektrums.

Sie gilt für die Schweiz als die durch das BAKOM bezeichnete technische Norm, bei deren Einhaltung vermutet wird, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind. Durch ihre Anwendung haben Hersteller eine klar definierte Orientierungshilfe betreffend die Anforderungen und Messmethoden sowie einen unkomplizierten Zugang zum Schweizer Markt.

Um eine Funkanlage in der Schweiz betreiben zu können, muss diese in technischer Sicht einerseits auf Frequenzen betrieben werden, die gemäss dem nationalen Frequenzzuweisungsplan dafür vorgesehen sind, und anderseits konform zu den grundlegenden Anforderungen sein, die das Störpotential begrenzen. Diese grundlegenden Anforderungen sind normalerweise in den harmonisierten europäischen Normen definiert. Zur Konformität der Funkanlage gehört auch das Einhalten der formellen und prozeduralen Anforderungen.

Normen sind anerkannte Regeln der Technik. Sie definieren vereinheitlichte Messmethoden, legen Grenzwerte für bestimmte Anwendungen fest oder können auch andere Aspekte regeln, wie zum Beispiel die Kompatibilität zwischen Anwendungen. Normen für Funkanlagen gemäss der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV) regeln die grundlegenden Anforderungen im Bereich Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer und anderer Personen, elektromagnetische Kompatibilität und effiziente Nutzung des Spektrums.

Bei fehlenden Normen vermeidet das BAKOM in der Regel das Erstellen von eigenen Schweizer Normen; es empfiehlt die Erarbeitung von harmonisierten Normen direkt bei der europäischen Normenorganisation ETSI. Wird eine europäische harmonisierte Norm erstellt, gilt bei Anwendung dieser Norm Europaweit die Konformitätsvermutung.

Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht immer möglich. Wenn zum Beispiel Funkanlagen für kritische Anwendungen trotz fehlenden europäischen harmonisierten Normen zeitgerecht auf den Schweizer Markt kommen sollen, kann das Bereitstellen einer Schweizer Norm eine pragmatische Lösung sein.

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Letzte Änderung 29.01.2015

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