Keine Erhöhung der Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen

Bern, 18.06.2010 - Der Bundesrat verzichtet für die Gebührenperiode 2011 bis 2014 auf eine Erhöhung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Er anerkennt aber einen zusätzlichen Finanzbedarf der SRG. Dieser soll durch Sparmassnahmen bei der SRG, eine Werbeliberalisierung, Effizienzgewinne beim Gebühreninkasso sowie Mehreinnahmen dank einer Zunahme der Gebührenzahlenden gedeckt werden.

Finanzbedarf der SRG

Der Ertrag der Empfangsgebühren dient in erster Linie dazu, die Erfüllung des SRG-Leistungsauftrags zu finanzieren. Die SRG hat dafür für die Jahre 2011 bis 2014 einen Mehrbedarf von durchschnittlich 168 Mio. Franken pro Jahr geltend gemacht. Dabei fallen vor allem zusätzliche Kosten für Eigenproduktionen, Film- und Sportrechte, die Wiederherstellung des Eigenkapitals, die Sanierung der Pensionskasse sowie die Löhne ins Gewicht.

Der Bundesrat hat diesen Mehrbedarf analysiert und erachtet insgesamt 134,5 Mio. Franken als gerechtfertigt. Nicht anerkannt hat er die folgenden Aufwandposten: 14 Mio. Franken für die Sanierung der Pensionskasse, 16 Mio. Franken für die Aufstockung des Eigenkapitals und 3,5 Mio. Franken für verschiedene kleinere Anliegen.

Sparmassnahmen und Lockerung der Werbevorschriften

Der Bundesrat will die Konsumentinnen und Konsumenten nicht zusätzlich belasten. Er ist der Meinung, dass vorab die SRG den Mehrbedarf durch Sparmassnahmen in der Höhe von 58 Mio. Franken finanzieren soll.

Dazu kommen erwartete jährliche Zusatzeinnahmen von 6 Mio. Franken durch eine Erweiterung der Werbemöglichkeiten im Fernsehen. Der Bundesrat erlaubt nämlich der SRG, ihre tägliche Werbezeit von 8 auf 15 Prozent zu erhöhen. Zudem wird ihr ausserhalb der Hauptsendezeit (zwischen 23 und 18 Uhr) ermöglicht, ihre Sendungen alle 30 Minuten zu unterbrechen. Zwischen 18 und 23 Uhr dürfen Sendungen nach wie vor nur alle 90 Minuten unterbrochen werden.

Effizienzgewinn beim Gebühreninkasso

Zur Deckung des Mehrbedarfs soll darüber hinaus eine Umstellung beim Inkasso der Empfangsgebühren beitragen. Die Gebühren sollen künftig nicht mehr quartalsweise, sondern nur noch einmal jährlich in Rechnung gestellt werden. Damit können gegen 10 Mio. Franken eingespart werden. Vorgesehen ist ein Wahlrecht: Wer an der vierteljährlichen Rechnungsstellung festhalten will, trägt die dadurch verursachten Zusatzkosten und zahlt pro Jahr 5 bis 10 Franken mehr. Der Bundesrat wird den genauen Betrag in der Radio- und Fernsehverordnung festlegen.

Zusätzliche Gebühreneinnahmen

Einen weiteren Beitrag in der Höhe von 64 Mio. Franken bringt nach den Berechnungen des Bundesrates die erwartete Zunahme der Gebühreneinnahmen, die auf die steigende Zahl von zahlenden Haushalten und Betrieben zurückzuführen ist. Die Berechnungen stützen sich auf das heute geltende Gebührensystem, bei dem Haushalte und Betriebe nur dann zahlen müssen, wenn sie Empfangsgeräte haben.

Obwohl die Betriebe seit jeher gebührenpflichtig sind, ist der Anteil der Zahlenden gegenwärtig gering. Das hängt damit zusammen, dass die Betriebe teilweise ungenügend über die Gebührenpflicht informiert sind. Diesem Informationsmangel soll durch eine Informationskampagne und im Sinne eines Entgegenkommens dadurch Rechnung getragen werden, dass Betriebe, die sich bis Ende September 2010 anmelden, ab dem Anmeldezeitpunkt, nicht aber für die Zeit davor bezahlen müssen.

Erwartungen an die SRG

Der Bundesrat erwartet von der SRG einen Service public auf hohem Niveau, sowohl publizistisch als auch wirtschaftlich. Dazu gehört, dass mit den neu zufliessenden Geldern die Eigenproduktionen vor allem in der Romandie ausgebaut werden und dass die SRG vermehrt zum Austausch zwischen den schweizerischen Kulturen und zu deren gegenseitigem Verständnis beiträgt. In wirtschaftlicher Hinsicht erwartet der Bundesrat von der SRG, dass mit dem in Aussicht stehenden Mehrertrag die strukturellen Defizite beseitigt werden können und der Zeitraum 2011 bis 2014 mit einer ausgeglichenen Rechnung abgeschlossen werden kann.

Grundsätzlich für Einführung von Onlinewerbung

Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich, dass die SRG in ihrem Online-Angebot künftig auch Werbung platzieren kann. Er ist überzeugt, dass die SRG ihren Auftrag nur erfüllen kann, wenn sie auch im Internet Zugang zum Publikum hat. Da der Gebührenfinanzierung Grenzen gesetzt sind, muss auch eine zumindest teilweise kommerzielle Finanzierung des Onlineauftritts ins Auge gefasst werden.

Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass die Zulassung der Onlinewerbung zu neuen Konkurrenzsituationen zwischen der SRG und den Printmedien führen kann. Bevor definitiv über eine Öffnung entschieden wird und die Modalitäten festgelegt werden, erwartet der Bundesrat deshalb von der SRG, dass sie auf die Verleger zugeht und gemeinsam mit ihnen nach einer Lösung sucht, die es allen Beteiligten erlaubt, unter angemessenen Rahmenbedingungen im Onlinebereich tätig zu sein

Gesamter Finanzbedarf

Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sieht vor, dass neben dem Finanzbedarf der SRG auch weitere Leistungen aus Gebühren finanziert werden. Dabei handelt es sich um die Gebührenanteile für die privaten Veranstalter, die Inkassokosten von Billag und BAKOM, die Beiträge für die Nutzungsforschung sowie die Förderung von neuen Verbreitungstechnologien. Dafür werden zusätzlich 1 Mio. Franken pro Jahr benötigt.

Verfahren

Gemäss einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom März 2006 überprüft der Bundesrat die Höhe der Empfangsgebühren alle 4 Jahre. Die SRG hat in einem Bericht vom 24. November 2009 ihren Finanzbedarf bekannt gegeben. Den übrigen Finanzbedarf erhebt der Bundesrat von Amtes wegen.

Letzte Gebührenanpassung

Für die Gebührenperiode 2007 bis 2011 wurden die Empfangsgebühren am 1. April 2007 um 2,5 Prozent erhöht, was zusätzliche jährliche Erträge von 30 Mio. Franken generierte. Zudem ging der Bundesrat von Mehrerträgen von weiteren 31 Mio. Franken aus, die auf eine Zunahme der Zahl der Gebührenzahlenden zurückzuführen waren. Von den insgesamt 61 Mio. Franken an zusätzlichen Mitteln waren jedoch nur 25 Mio. Franken für die SRG bestimmt. 36 Mio. Franken kamen den übrigen Berechtigten zugute. Davon profitierten vor allem die privaten Veranstalter, für die mit dem Ausbau des Gebührensplittings im neuen RTVG neu 50 Mio. Franken statt wie bisher 12 Mio. Franken reserviert wurden.

Für den einzelnen Privathaushalt erhöhten sich damit 2007 die jährlichen Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 450 auf 462 Franken.

Der Landesindex für Konsumentenpreise ist seit dem 1. April 2007 um 2.5 Prozent  gestiegen. In den letzten 15 Jahren sind die Gebühren in der Schweiz nur moderat erhöht worden. Der Anstieg entspricht weitgehend der Teuerung, d.h. die reale Mehrbelastung für Gebührenzahler und –zahlerinnen ist über den Zeitraum von 1995 bis 2009 tiefer als 1 Prozent. 


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Martin Dumermuth, Direktor BAKOM, 032 327 55 50 (Medienstelle)



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