Kein qualitativ hochwertiger Service public ohne Radio- und Fernsehgebühren
Bern, 19.10.2016 - Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die eidgenössische Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)" abzulehnen. An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2016 hat er die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Wie der Bundesrat am 17. Juni 2016 in seinem Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public dargelegt hat, braucht die Schweiz in allen Sprachregionen des Landes einen Service public in guter Qualität. Die Abschaffung der Gebühren würde dazu führen, dass die SRG und die privaten Veranstalter, die einen Teil davon erhalten, ihren Auftrag nicht mehr erfüllen können.
Gerade in einem kleinen, mehrsprachigen Land wie der Schweiz braucht es unabhängige und qualitativ hochwertige Informations-, Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen. Diese sind wichtig für das Funktionieren der direkten Demokratie und tragen massgeblich zur Integration aller gesellschaftlichen Gruppierungen (Sprachgemeinschaften, Menschen mit Sinnesbehinderungen, die verschiedenen Generationen, Personen mit Migrationshintergrund) bei, betont der Bundesrat in seiner Botschaft. Von der Annahme der Initiative wären die kleineren Sprachgemeinschaften besonders stark betroffen. Denn nur dank des SRG-internen Finanzausgleichs können heute in allen Amtssprachen gleichwertige Radio- und Fernsehprogramme produziert werden. Von den gesamten Einnahmen der SRG, die sich hauptsächlich aus Empfangsgebühren sowie aus Werbe- und Sponsoringeinnahmen zusammensetzen, stammen 24,5 % aus der Westschweiz, 4,5 % aus der italienischen Schweiz und der Rest aus der Deutschschweiz. Diese Mittel werden solidarisch auf die Sprachregionen aufgeteilt, sodass die französischsprachigen Sender der SRG davon 32,7 % und die italienischsprachigen 21,8 % erhalten.
Negative Auswirkungen der Annahme der Volksinitiative
Die Annahme der Volksinitiative zur Abschaffung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren und der damit verbundenen Finanzierung von Radio und Fernsehen hätte nach Einschätzung des Bundesrates eine drastische Reduktion des Leistungsangebots der konzessionierten, bislang gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehveranstalter zur Folge. Um weiterhin gute Programme anbieten zu können, sind die gebührenfinanzierten Veranstalter auf diese Einnahmen angewiesen. Heute wird die SRG etwa zu drei Vierteln über Gebühren finanziert, die privaten Lokalradios und regionalen Fernsehen bis zu zwei Dritteln. Da der Wegfall der Gebühreneinnahmen angesichts der Situation auf dem Werbemarkt nicht durch Werbeeinnahmen kompensiert werden könnte, müssten all diese Veranstalter massiv bei ihren Angeboten sparen. Zudem sind rein kommerzielle Radio- und Fernsehangebote aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel unterhaltungsorientiert, zu Lasten von Information, Bildung und Kultur.
Vergleichbare Angebote in den Sprachregionen
Wie in der Schweiz wird der Service public im Medienbereich in den meisten europäischen Staaten mit öffentlichen Mitteln bzw. über Gebühren finanziert. Im Gegensatz zu diesen Staaten werden in der Schweiz jedoch drei vollwertige Programme in den Amtssprachen sowie teilweise auf Rätoromanisch produziert.
Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die Vorlage ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Er ist überzeugt, dass die Schweiz auch künftig eigenständige, in allen Sprachregionen vergleichbare, qualitativ gute, unabhängige und einforderbare Radio- und Fernsehangebote braucht und dafür die entsprechenden öffentlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen die bisherigen Radio- und Fernsehgebühren bis zum Wechsel auf das neue Abgabesystem, voraussichtlich im Jahr 2019, stabil bleiben. Der Bundesrat beabsichtigt zudem, mit dem Systemwechsel die Haushaltsabgabe auf unter 400 Franken festzulegen.
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