Verbesserung der Erreichbarkeit von Poststellen und Postagenturen
Bern, 27.06.2018 - Zur vermehrten Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und Gegebenheiten bei der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten will der Bundesrat die Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen der Schweizerischen Post verbessern. Auch soll die Kommunikation zwischen der Post und den Kantonen und Gemeinden intensiviert werden. Der Bundesrat folgt mit diesen Anpassungen den Empfehlungen der von Bundesrätin Doris Leuthard im August 2017 eingesetzten Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung. Der Bundesrat hat am 27. Juni 2018 eine entsprechende Revision der Postverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die Änderungen sollen bereits per 1. Januar 2019 eingeführt werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. August 2018.
Die Post hat per Gesetz ein landesweit flächendeckendes Netz mit bedienten Zugangspunkten und öffentlichen Briefeinwürfen zu betreiben. Die Grundversorgungsdienste müssen für sämtliche Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz erreichbar sein. Um die regionale Versorgung besser sicherzustellen, schlägt der Bundesrat zum einen vor, die Erreichbarkeit nicht mehr landesweit, sondern auf Stufe Kanton zu messen. Damit muss die Post im Vergleich zu heute in jedem Kanton den Zugang für einen Bevölkerungsanteil von 90 Prozent gewährleisten und nicht nur in einer nationalen Durchschnittsbetrachtung.
Zum zweiten sollen Zahlungsverkehrsdienste neu für 90 Prozent der Wohnbevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein. Die entsprechende Erreichbarkeitsvorgabe lag bisher bei 30 Minuten. Damit wird die Erreichbarkeitsvorgabe für Zahlungsverkehrsdienste an jene für postalische Dienste angeglichen.
Drittens wird neu ein zusätzliches Kriterium eingeführt, das die Sicherstellung der Grundversorgung in den Städten und Agglomerationen verbessert. Danach muss in urbanen Gebieten pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte mindestens ein bedienter Zugangspunkt (Poststelle oder Agentur) bestehen. Beim Überschreiten der Schwelle von jeweils 15‘000 Beschäftigten oder Einwohnern besteht ein Anspruch auf einen weiteren Zugangspunkt (Poststelle, Agentur).
Mit der Revision wird ausserdem ein institutionalisierter und strukturierter Planungsdialog zwischen der Post und den Kantonen und Gemeinden eingeführt. In diesen Gesprächen sollen die Post und die Kantone Fragen der regionalen Entwicklung und der Versorgung mit Dienstleistungen erörtern. Das im Postgesetz verankerte Verfahren bei Schliessungen und Umwandlungen von bedienten Zugangspunkten ist davon nicht tangiert. Die Post hört weiterhin die Behörden der betroffenen Gemeinden an. Allerdings soll die Anhörung künftig mindestens sechs Monate vor geplanten Schliessungs- oder Umwandlungsvorhaben stattfinden. Zusätzlich erhält die Eidgenössische Postkommission (PostCom) bei beabsichtigten Schliessungen oder Umwandlungen einer Poststelle die Möglichkeit, die betroffenen Kantone anzuhören.
Der Bundesrat folgt mit diesen Anpassungen den Empfehlungen der von Bundesrätin Doris Leuthard im August 2017 eingesetzten Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung. Die Arbeitsgruppe setzte sich zusammen aus der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete, dem Schweizerischen Gemeindeverband, dem Schweizerischen Gewerbeverband, dem Schweizerischen Städteverband, der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz sowie der Schweizerischen Post.
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