Breitbandanschluss in Grundversorgung

Biel-Bienne, 13.09.2006 - Der Bundesrat passt den Inhalt der Grundversorgung an, um den neuen Bedürfnissen der Gesellschaft und der Wirtschaft Rechnung zu tragen. So wird ab dem 1. Januar 2008 die gesamte Bevölkerung einen Breitbandanschluss beziehen können. Geändert werden unter anderem auch die Preisobergrenzen. Nun verfügt die Eidgenössische Kommunikationskommission über die Grundlagen für die öffentliche Ausschreibung der neuen Grundversorgungskonzession.

Im Frühling dieses Jahres wurden über 70 Vertreter von Kantonen, Parteien, Gewerkschaften, Wirtschaftskreisen und verschiedenen Verbänden eingeladen, im Rahmen einer Vernehmlassung zur Anpassung der Grundversorgungspflichten Stellung zu nehmen. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Vernehmlassung hat der Bundesrat die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) geändert.

Schneller Internetanschluss

Die Anschlüsse, die bereits heute durch die Grundversorgung garantiert sind, werden durch einen neuen Anschlusstyp für den Internetzugang mit einer Mindestübertragungsrate von 600/100 kbit/s ergänzt. Eine Preisobergrenze von 69 Franken (exkl. MWSt) wurde für diesen Dienst festgelegt, zu dem nicht nur die Breitband-Zugangsverbindung, sondern auch ein Sprachkanal, eine Telefonnummer und ein Eintrag im öffentlichen Telefonverzeichnis gehören. Ob die Preisobergrenze angemessen ist, wird 2010 überprüft werden. Auf diese Weise sollen die rasche Entwicklung des Breitbandmarktes und die Möglichkeit eines Preisrückgangs berücksichtigt werden.

Um mögliche Auswirkungen der Aufnahme des Breitbandanschlusses auf die Kosten der Grundversorgung in Grenzen zu halten, ist vorgesehen, dass die künftige Konzessionärin in Ausnahmefällen die Übertragungsrate reduzieren kann.

Zusätzliche Dienste für Behinderte

Um die gesellschaftliche Integration von Behinderten zu fördern, werden zwei neue Massnahmen ergriffen. Zum einen wird – zusätzlich zum Transkriptionsdienst – ein SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte eingeführt. Zum anderen wird der Verzeichnis- und Vermittlungsdienst auf Personen mit beschränkter Mobilität ausgedehnt, die wegen ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Telefonnummer zu wählen.

Streichung verschiedener Dienste

Der Verzeichnisauskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis werden aus der Liste der Grundversorgungsdienste gestrichen, weil inzwischen zahlreiche Anbieterinnen in der Schweiz diese Dienstleistungen am freien Markt anbieten und weil den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in diesen Bereichen Alternativen zur Verfügung stehen. Zudem entsprechen sie in bestimmten Fällen nicht mehr einem wesentlichen Bedürfnis, oder sie behindern den technologischen Wandel.

Senkung der Obergrenzen für die Verbindungspreise

Für nationale Festnetzverbindungen legt die neue FDV nur noch eine einzige Preisobergrenze fest. Diese beträgt 7,5 Rappen pro Minute (exkl. MWSt) und liegt im Normaltarif 32% und im Niedertarif 17% unter den Preisobergrenzen, die heute gelten. Damit wird die am Markt beobachtete Vereinfachung der Tarifstruktur nachvollzogen. Angesichts des intensiven Wettbewerbs in der Telefonie können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dennoch darauf vertrauen, das beste Preis-/Leistungsverhältnis zu erhalten.

Beibehaltung der Telefonkabinen

Trotz des Booms der Mobiltelefonie wird die Pflicht zur Bereitstellung einer bestimmten Anzahl öffentlicher Sprechstellen beibehalten. Das Preiskontrollsystem für Anrufe aus Telefonkabinen wird aber geändert. So wird die Koppelung der Preise für Anrufe aus öffentlichen Sprechstellen an die Preise für Verbindungen von privaten Festnetzanschlüssen aufgehoben. Nur die Preisobergrenze von 7,5 Rappen pro Minute für nationale Festnetzverbindungen wird gelten.

Öffentliche Ausschreibung im Herbst

Mit der Verabschiedung der Änderung der FDV durch den Bundesrat wird der Inhalt der künftigen Grundversorgungskonzession festgelegt. Dadurch verfügt die ComCom über die nötigen Grundlagen, um im Herbst die Konzession öffentlich auszuschreiben, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird.

Was versteht man unter "Grundversorgung"?
Die Grundversorgung wirkt komplementär zum Wettbewerb in einem liberalisierten Markt. Sie bildet ein Sicherheitsnetz, das die Verfügbarkeit verschiedener grundlegender Fernmeldedienste in der ganzen Schweiz, zu erschwinglichen Preisen und in einer bestimmten Qualität gewährleisten soll. Der Bundesrat überprüft periodisch den Inhalt der Grundversorgung. Zur Sicherstellung der Grundversorgung erteilt die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) mittels öffentlicher Ausschreibung eine Konzession.


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