Mehr als 120 Stellungnahmen zum Entwurf für eine neue Radio- und Fernseh-Verordnung

Mehr als 120 Stellungnahmen sind in der öffentlichen Anhörung zum Entwurf für eine neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) innert der Frist beim Bundesamt für Kommunikation eingegangen. Die einzelnen Stellungnahmen sind auf dieser Seite rechts publiziert.

Der RTVV-Entwurf enthält die vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), das von den Eidgenössischen Räten im vergangenen März verabschiedet worden war. Die interessierten Kreise hatten vom 9. Juni bis zum 18. August Gelegenheit, eine Stellungnahme einzureichen.
Zu den Schwerpunkten des vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ausgearbeiteten Entwurfs gehören die Ausführungsbestimmungen zu den Bereichen Werbung und Sponsoring (welche die meisten Kommentare von Anhörungsteilnehmern auslösten), Konzessionierung privater Veranstalter (v.a. Gebührensplitting) sowie technische Übertragung von Programmen.
Die Stellungnahmen werden nun ausgewertet, das Ergebnis der Anhörung fliesst in die Überarbeitung des RTVV-Entwurfs durch das UVEK ein. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die neue Radio- und Fernsehverordnung zusammen mit dem neuen RTVG im Frühjahr 2007 in Kraft setzen wird.

Versorgungsgebiete in der Anhörung

Im Verordnungsentwurf noch nicht enthalten ist die Festlegung der Versorgungsgebiete für lokal-regionale Radio- und Fernsehveranstalter mit Gebührensplitting sowie die künftige Höhe der Empfangsgebühr. Die Vorschläge für die neuen Gebührensplitting-Versorgungsgebiete hat das UVEK am 23. Oktober 2006 in einer öffentlichen Anhörung vorgestellt (siehe Link rechts). Der Bundesrat wird die Versorgungsgebiete voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2007 verabschieden. Danach werden die Versorgungsgebiete ausgeschrieben. Die Höhe der Gebührenanteile pro Versorgungsgebiet wird mit der Ausschreibung bekannt gegeben werden.

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Letzte Änderung 23.10.2006

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