Wie die anderen Verwaltungsbehörden des Bundes können das BAKOM und die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) auf elektronischem Weg Gesuche und Beschwerden entgegennehmen sowie Verfügungen verschicken.
Anstatt ein Schreiben per Post zu schicken, ist es möglich, bestimmte Angelegenheiten auf elektronischem Weg abzuwickeln. Zu diesem Zweck stellen das BAKOM und die ComCom den interessierten Personen verschiedene Kommunikationskanäle zur Verfügung.
Anerkannte Zustellplattformen
Sie können uns Ihre Gesuche um Erlass einer Verwaltungsverfügung, die in die Zuständigkeit des BAKOM fallen, über eine anerkannte Zustellplattform schicken. Dazu ist die elektronische Adresse des BAKOM zu verwenden, die Sie mittels Suche über das Schlüsselwort "BAKOM" im Verzeichnis dieser Plattform finden.
Die Dokumente müssen im PDF-Format versandt werden. Bitte geben Sie auch an, ob Sie das gesamte Verfahren elektronisch abwickeln möchten. Wenn Sie die Plattform PrivaSphere benutzen, vermeiden Sie es, uns den Zugangscode (MUC) zu schicken. Gelingt es Ihnen nicht, diesen Code zu entfernen, teilen Sie uns diesen bitte telefonisch unter der Nummer 058 460 55 25 mit.
Online-Formular
Mit dem vom UVEK zur Verfügung gestellten Online-Formular können Sie ein formelles Verfügungsgesuch beim BAKOM einreichen, ohne ein Konto bei einer anerkannten Zustellplattform oder auf BAKOM Online eröffnen zu müssen. Der Versand erfolgt gesichert, d. h. die Daten werden dem BAKOM direkt verschlüsselt übermittelt. Die Absenderinnen und Absender müssen sich mit einer SuisseID identifizieren. Am Ende können sie eine Quittung im PDF-Format abspeichern, die eine Kopie des Inhalts ihres Versands enthält.
ComCom
Bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission ist die Einreichung von Gesuchen auf elektronischem Weg in den Verwaltungsverfahren ihres Zuständigkeitsbereichs ebenfalls zulässig.
Weitere Informationen
Kontaktaufnahme
Für alle Fragen, die nicht unter ein Verwaltungsverfahren fallen, können Sie sich mittels einer der auf der Kontaktseite aufgeführten Möglichkeiten an das Amt wenden.
Letzte Änderung 28.02.2022