Grundlagen

Hier finden Sie Informationen über die Empfangsarten (Antenne, Kabel, Internet, Satelliten und DVB-T), den Empfang von Programmen sowie die möglichen Empfangsgeräte.

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) geht von einer Melde- und Gebührenpflicht aus, welche an das Betreiben von Empfangsgeräten geknüpft ist. Diesbezüglich bestehen Ausnahmen, die in der Radio-/Fernsehverordnung (RTVV; SR 784.401) aufgeführt sind.

Der Empfang von Radio-/Fernsehprogrammen muss vorgängig gemeldet werden. Eine Anmeldung für den Fernsehempfang beinhaltet jedoch nicht automatisch eine solche für den Radioempfang und umgekehrt.

Bei Vorhandensein von Radio-/Fernsehgeräten wird davon ausgegangen, dass diese betriebsbereit sind. Als betriebsbereit gilt ein Gerät, wenn es mit wenigen Handgriffen empfangsbereit gemacht werden kann. Geräte, mit denen der Empfang von Programmen technisch nicht möglich ist, unterliegen nicht der Melde- und Gebührenpflicht.

Ein Kabelnetz ist ein Leitungsnetz zur Versorgung der angeschlossenen Abonnenten mit Rundfunkprogrammen und Fernmeldediensten. Der Hauseigentümer hat diese Kosten, die auf den Mieter abgewälzt werden können, direkt dem Netzbetreiber zu bezahlen.
Die Kabelnetzgebühren und die Empfangsgebühren haben nichts miteinander zu tun. Sie werden von verschiedenen Stellen eingefordert.

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Letzte Änderung 27.04.2010

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