Kabelnetzgebühren

Ein Kabelnetz ist ein Leitungsnetz zur Versorgung der angeschlossenen Abonnenten mit Rundfunkprogrammen und Fernmeldediensten. Der Hauseigentümer hat diese Kosten, die auf den Mieter abgewälzt werden können, direkt dem Netzbetreiber zu bezahlen. Die Kabelnetzgebühren und die Empfangsgebühren haben nichts miteinander zu tun. Sie werden von verschiedenen Stellen eingefordert.

Die Plombierung des Kabelnetzanschlusses hat nichts mit der Gebührenpflicht für den Radio-/Fernsehempfang zu tun. Auch in diesen Fällen ist ein Empfang via Antenne resp. Satellit weiterhin möglich. Durch diese Plombierung fallen einzig die Kosten an den Kabelnetzbetreiber weg.

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Letzte Änderung 22.11.2005

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