Der Empfang von Radio-/Fernsehprogrammen muss vorgängig gemeldet werden. Eine Anmeldung für den Fernsehempfang beinhaltet jedoch nicht automatisch eine solche für den Radioempfang und umgekehrt.
Die Gebühren sind unabhängig vom Konsum der Programme geschuldet. Es spielt keine Rolle, ob in- oder nur ausländische Programme, ob SRG- oder ausschliesslich andere Programme empfangen werden. Ebenfalls erfolgt keine Reduktion auf der Empfangsgebühr, wenn die Empfangsqualität schlecht ist oder gewisse Programme überhaupt nicht empfangen werden können. Des Weiteren ist es unerheblich, ob der Empfang über Antenne, Kabelnetz, Internet oder Satellit erfolgt.
Letzte Änderung 22.11.2005