Haushalt/Wohngemeinschaft, Wochenaufenthalter, Wochenend-/Ferienhäuser- /-wohnungen, Gross-/Kollektivhaushalte


Ich ziehe in einem Monat mit meinem Lebenspartner zusammen, der ebenfalls Empfangsgebühren bezahlt. Auf was müssen wir achten?

Es hat eine schriftliche Mitteilung betreffend den Zusammenzug an die Billag AG zu erfolgen, damit nur eine Person angemeldet bleibt.


Ich bin während der Woche abwechslungsweise zu Hause oder in meiner Zweitwohnung. Muss ich für beide Haushalte die Gebühren bezahlen?

Eine Anmelde- und Gebührenpflicht besteht ein zweites Mal für den Zweitwohnsitz, wenn jemand während der Hälfte des betroffenen Zeitraums (mindestens drei Monate) drei oder mehr Nächte pro Woche dort verbringt.


Muss ich für das Fernseh- bzw. Radiogerät in meiner Ferienwohnung, die nur privat genutzt wird, die Gebühren noch einmal bezahlen?

Wenn ein Haushalt bereits für den privaten Empfang angemeldet ist, sind Wochenend- und Ferienhäuser durch diese Anmeldung abgedeckt.


Wir sind drei Studenten, die in einem Studentenwohnheim wohnen. Muss jeder von uns sich anmelden und Gebühren bezahlen?

Ja. Ein Studentenwohnheim gilt als Gross- bzw. Kollektivhaushalt.


Müssen in einer Wohngemeinschaft alle Bewohner sich anmelden und Gebühren bezahlen?

Nein. Es genügt, wenn sich eine Person anmeldet und Gebühren bezahlt.

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Letzte Änderung 01.11.2010

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