Gebührensplitting: Beiträge 1996 - 2008

Rund ein Prozent der Einnahmen aus den Empfangsgebühren sind bisher jedes Jahr den lokalen/regionalen privaten Radio- und Fernsehstationen ausbezahlt worden. Hier finden Sie eine Übersicht über die seit 1995 ausgeschütteten Splittingbeiträge.

Schon die Verfasser des Radio- und Fernsehgesetzes von 1991 hatten eingesehen, dass die Sicherung einer regional vielfältigen privaten Rundfunklandschaft nicht ohne staatliche Unterstützung auskommt. Deshalb sah das RTVG vor, dass ein geringer Anteil der Einnahmen aus den Radio- und Fernsehempfangsgebühren, welche grundsätzlich der Finanzierung der SRG SSR idée suisse gewidmet sind, auch lokalen und regionalen Privatstationen zugute kommen kann. Das BAKOM ist für die Verteilung dieser Mittel zuständig.

2008 flossen insgesamt rund 15,5 Mio Franken an 25 regionale Radio- und 17 TV-Stationen. Dies entspricht etwas mehr als einem Prozent der gesamten Einnahmen aus den Empfangsgebühren (2007: 1.252 Mia. Franken).

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Letzte Änderung 20.06.2012

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