Für Gesuche von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen sowie für journalismusnahe Institutionen und Organisationen (Verbände, Gewerkschaften, Presserat etc.) gilt:
- Beabsichtigt die Ausbildungsinstitution bzw. journalismusnahe Institution oder Organisation, mit finanzieller Unterstützung des BAKOM konkrete Aus- oder Weiterbildungsangebote zu organisieren, welche zur Professionalität des regionalen Service public beitragen, so unterbreitet sie die entsprechenden Projekte in einem ersten Schritt den gebührenunterstützten Lokalradio- und Regionalfernsehveranstaltern.
- Stösst das Angebot bei den gebührenunterstützten Lokalradio- und Regionalfernsehveranstaltern auf Interesse und liegt der Ausbildungsinstitution bzw. der Institution eine ausreichende Anzahl provisorischer Anmeldungen vor, um den Kurs durchführen zu können, reicht sie dem BAKOM ein Gesuch ein.
- Das Gesuch umfasst ein konkretes Kursprogramm (Kursinhalt, Dozent/innen, Termine etc.) sowie eine provisorische Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.