Die technische Erschliessung der lokalen UKW-Versorgungsgebiete nach den Vorstellungen des Bundesrates ist nach langem Aufbau praktisch abgeschlossen. Eine zentral gesteuerte UKW-Netzplanung ist daher nicht mehr erforderlich. Folglich konzentriert sich das BAKOM fortan auf seine ursprüngliche Funktion als Regulator, Schiedsrichter und Wahrer der schweizerischen Interessen gegenüber dem Ausland. Das Handbuch stellt die Neuerungen vor, welche mit der neuen Rollenaufteilung zwischen dem BAKOM und den übrigen Akteuren verbunden sind.
In diesem Sinne richtet sich das Handbuch vorab an Verantwortliche von Radiostationen und Ingenieure, die sich mit der UKW-Planung befassen. Es dient ihnen als Leitfaden für die Vorbereitung von Gesuchen und Änderungen des UKW-Sendernetzes. Ausserdem will es den technisch Interessierten erklären, nach welchen Kriterien das BAKOM die Eingaben beurteilt und wie die Abwicklung des Verfahrens aussieht.
Die Abläufe und Formalitäten, welche in diesem Dokument beschrieben werden, betreffen die dauerhafte Anpassung des UKW-Netzes. Die kurzfristige Nutzung von UKW-Frequenzen richtet sich nach anderen, vereinfachten Vorgaben und Verfahren (vgl. die Angaben zur Erteilung von Kurzveranstaltungskonzessionen).
Weitere Informationen
Neue Praxis Tunnelversorgung
Künftig können Strassentunnels auch ausserhalb des Verbreitungsgebietes versorgt werden, sofern das Signal mit den bestehenden UKW-Mitteln oder über einen anderen Weg (Leitungen, Richtstrahlverbindungen u.dgl.) zum Eingangsportal des betreffenden Tunnels herangeführt wird, ohne das UKW-Spektrum zusätzlich zu belasten. Der Veranstalter ist selber für die Signalheranführung verantwortlich; Gesuche können gemäss dem Handbuch zur UKW-Frequenzplanung beim BAKOM eingereicht werden.
Letzte Änderung 11.04.2013