UKW-Konzessionen von kurzer Dauer (Kurzveranstaltungen)

Für Radioprojekte zu Ausbildungszwecken, im Rahmen der Jugendarbeit oder zur Begleitung bedeutender öffentlicher Anlässe vergibt das Bakom Konzessionen von kurzer Dauer (UKW-Kurzveranstaltungen).

Ein Programm im Rahmen einer UKW-Kurzkonzession darf an höchstens 30 Tagen innerhalb eines Zeitraums von höchstens 60 Tagen in einem lokalen oder regionalen Raum verbreitet werden. UKW-Kurzveranstaltungen sind in der Regel auf bestimmte Zwecke beschränkt, d.h. primär auf die radiofonische Begleitung von bedeutenden öffentlichen Anlässen (wie Festivals, Sportanlässe oder Ausstellungen) im betreffenden Versorgungsgebiet, auf Unterrichts- und Ausbildungszwecke (etwa im Rahmen der Medienkunde an Schulen) und auf die Jugendarbeit (zum Beispiel während Pfadfinder- oder anderen Jugendlagern). Überregionale Konzessionen für kurze Dauer werden nicht erteilt, weil solche Programme einen erheblichen Bedarf an UKW-Frequenzen erfordern würden.

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Letzte Änderung 16.09.2024

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