Am 20. Mai 2020 hat der Bundesrat eine Verordnung über Übergangsmassnahmen zugunsten der elektronischen Medien im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erlassen. Damit setzte er die entsprechenden parlamentarischen Motionen um.
Nachfolgend finden sich wichtige und ergänzende Informationen für Begünstigte.
Letzte Änderung 22.06.2020