COVID-19

Am 20. Mai 2020 hat der Bundesrat eine Verordnung über Übergangsmassnahmen zugunsten der elektronischen Medien im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erlassen. Damit setzte er die entsprechenden parlamentarischen Motionen um.

Nachfolgend finden sich wichtige und ergänzende Informationen für Begünstigte.

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Letzte Änderung 22.06.2020

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