Fernsteuerungen

Die Funkfernsteuerung (engl. radio control oder RC) ist der Einsatz von Funksignalen zur Steuerung einer technischen Vorrichtung aus der Ferne. Die Fernmessung (Telemetrie) bezeichnet die Übertragung von Messwerten eines am Messort befindlichen Messfühlers (Sensor) zu einer räumlich getrennten Stelle. Die Bild und Sprachübertragungen sind von dieser Konzession ausgeschlossen.

Die Anforderungen an die Fernsteuerungen mit höheren Sendeleistungen im 433 MHz-Frequenzband wurden per 1. Januar 2013 angepasst.

Fernsteuerungsanlagen mit einer Maximalleistung von 2.5 W sind nun nicht mehr konzessionspflichtig. Die Nutzung der vier Frequenzen 433.850, 433.900, 433.950 sowie 434.050 MHz ist somit nur noch mit einer Sendeleistung von maximal 2.5 W erlaubt. Gemäss den technischen Schnittstellenanforderungen (RIR1021-06) stehen nun folgende acht Frequenzen für Fernsteuerungen mit höheren Sendeleistungen (Maximalleistung von 2.5 W) zur Verfügung: 433.650 MHz / 433.800 MHz / 433.850 MHz / 433.900 MHz / 433.950 MHz / 434.050 MHz / 434.100 MHz / 434.200 MHz..

Fernsteuerungsanlagen, die bis Ende 2012 mit einer Leistung von über 2.5 W gearbeitet haben und nicht abgeändert wurden, dürfen im 433 MHz-Frequenzband nicht mehr verwendet werden. Nutzerinnen und Nutzer, welche die Leistung ihrer Anlagen nicht verringern können, müssen sich eine Frequenz in den professionellen Bändern (PMR - Private Mobile Radio, 440 - 470 MHz) zuteilen lassen, wo eine Nutzung mit einer Sendeleistung von über 2.5 W möglich ist. Eine solche Nutzung ist jedoch konzessionspflichtig. Der Link auf den rechten Seite ermöglicht die Kontaktaufnahme zum betroffenen Dienst.

Wird die Leistung einer Anlage verringert, ist in Rücksprache mit dem entsprechenden Lieferanten sicherzustellen, dass das abgeänderte Gerät weiterhin die grundlegenden Anforderungen erfüllt. Allenfalls ist die Anschaffung einer neuen Anlage notwendig.

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Letzte Änderung 30.04.2013

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