Zweck der Aufsicht über elektrische Geräte

Das BAKOM kontrolliert elektrische Geräte, die in der Schweiz in Verkehr gebracht wurden, um sicherzugehen, dass sie den Vorschriften bezüglich elektromagnetischer Verträglichkeit entsprechen. Unter anderem ist sicherzustellen, dass ihre Verwendung keine anderen Geräte oder Anlagen stört.

Kühlschrank, LED-Glühbirne, Aufzug: Die elektrischen Geräte und ortsfesten Anlagen, die wir im Alltag benutzen, müssen richtig funktionieren, ohne den Betrieb anderer Produkte zu stören. Das BAKOM trägt dazu bei, denn es hat den Auftrag, die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) der auf dem Markt erhältlichen elektrischen Geräte zu kontrollieren.


Mit dieser Aufgabe werden drei Ziele verfolgt:

  • Verhinderung von elektromagnetischen Störungen beim Benutzer oder Dritten, beispielsweise durch einen Haarfön, der den Betrieb eines Fernsehgeräts stören kann;
  • Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs unter den Händlern, indem verhindert wird, dass Verkäufer von konformen elektrischen Geräten gegenüber jenen, die nicht konforme und folglich häufig preiswertere Produkte anbieten, im Nachteil sind;
  • Verhinderung des Inverkehrbringens von elektrischen Geräten, welche die Normen im Bereich der EMV nicht erfüllen.

Mittels der Marktaufsicht sollen die auf europäischer Ebene definierten Konformitätsvorschriften durchgesetzt werden. Diese Vorschriften, die mit Beteiligung des BAKOM festgelegt wurden, enthalten folgende grundlegende Anforderungen:

  • Die von elektrischen Geräten verursachten elektromagnetischen Störungen dürfen nicht so stark sein, dass sie den einwandfreien Betrieb von anderen Geräten, wie Funk- und Fernmeldegeräten oder ortsfesten Anlagen, verunmöglichen.
  • Die elektrischen Geräte müssen auch dann richtig funktionieren, wenn sie elektromagnetischen Störungen ausgesetzt sind, die bei bestimmungsgemässem Betrieb zu erwarten sind.
  • Ortsfeste Anlagen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik installiert werden, und die Installation ist zu dokumentieren.

Ausserdem muss ein elektrisches Gerät auch formelle Vorschriften erfüllen. So muss es:

  • erfolgreich einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen worden sein, bei dem der Hersteller mittels Tests regelmässig die Erfüllung der Anforderungen überprüft,
  • mit vom Hersteller verfassten technischen Unterlagen ausgestattet sein, die namentlich Konformitätsnachweise enthalten,
  • eine schriftliche Konformitätserklärung haben, mit welcher der Hersteller die Erfüllung der Anforderungen bestätigt,
  • mit Benutzerinformationen versehen sein, die allfällige Nutzungseinschränkungen sowie den Namen des Herstellers und die bei Montage, Installation, Wartung oder Nutzung des Gerätes zu treffenden Vorkehrungen klar festhalten,
  • dank leicht lesbarer Angaben zu Typ, Baureihe, Seriennummer usw. eindeutig identifizierbar sein.

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Letzte Änderung 29.05.2012

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