Massnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften

Hat das BAKOM den Verdacht, dass ein Händler nicht konforme elektrische Geräte verkauft, führt es vor Ort eine Kontrolle durch und nimmt Muster zur näheren Abklärung der Konformität mit. Anschliessend nimmt es eine technische Prüfung vor. Es überprüft auch, ob Benutzerinformationen, Kennzeichnung und Konformitätserklärung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Bei einer Anfechtung der Prüfergebnisse können externe Prüfstellen mit der Durchführung von Tests beauftragt werden.

Stellt sich heraus, dass ein kontrolliertes Gerät nicht konform ist, erlässt das BAKOM eine Verfügung gegen den Verantwortlichen für das Inverkehrbringen. Es handelt sich meist um den Importeur und nicht um den kontrollierten Händler. Es wird eine der Situation angepasste Massnahme angeordnet, die von der Behebung der festgestellten Mängel bis zu einem Verbot des Inverkehrbringens oder einem Rückruf der Produkte bei den Benutzern gehen kann. Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen wird zudem verwarnt. Die geprüften Geräte werden je nach Art der Nichtkonformität zurückgegeben oder einbehalten. Im Wiederholungsfall wird im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens eine Busse verhängt.

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Letzte Änderung 29.05.2012

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