Prioritäten bei der Kontrolle von elektrischen Geräten
Das BAKOM konzentriert sich bei seinen Marktaufsichtstätigkeiten auf problematische Bereiche, da es angesichts seiner Ressourcen nicht möglich wäre, alle elektrischen Geräte auf dem Markt zu kontrollieren. So kann es seine Ressourcen effizient einsetzen.
Bei der Kontrolle von elektrischen Geräten geht das BAKOM gezielt vor, um in erster Linie den Schutz des Funkfrequenzspektrums und einen fairen Wettbewerb zu garantieren. Dazu legt es einerseits allgemeine Handlungsprioritäten und andererseits jährliche Prioritäten bei den Kontrollen fest. Das BAKOM kann seine Tätigkeiten während des Jahres aber auch noch je nach Situation auf dem Markt anpassen.
Im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) hat das BAKOM mehrere Handlungsgebiete bestimmt:
- Geräte, die Störungsfälle verursachen;
- Anzeigen (Behörden und private Marktteilnehmer);
- Geräte, die infolge einer Kontrolle als nichtkonform erklärt worden sind (einschliesslich Schutzklauseln von Behörden der Europäischen Union) und Gegenstand eines Verkaufsverbots sind, die aber über einen anderen Importeur auf den Markt gebracht werden;
- Geräte, die einer Risikokategorie angehören (Gerätekategorien, die Störungen verursacht haben oder auf Grund deren technischen Merkmale Störungen verursachen können);
- Andere Geräte, bei denen vermutet wird, dass sie die gültigen Vorschriften nicht einhalten.
Liste der vorrangigen Gerätekategorien:
Diese Liste ist nicht umfassend. Punktuelle Kontrollen in anderen Bereichen werden im Verlauf des Jahres entsprechend der Marktlage durchgeführt.
Daneben kontrolliert das BAKOM auch die Marktakteure gemäss der folgenden Prioritätsreihenfolge:
- Hersteller und Importeure;
- Grosshändler und Vertriebszentralen;
- Fachhändler;
- andere Einzelhändler.