Aufsicht von elektrischen Geräten

Zweck der Aufsicht über elektrische Geräte

Das BAKOM kontrolliert elektrische Geräte, die in der Schweiz in Verkehr gebracht wurden, um sicherzugehen, dass sie den Vorschriften bezüglich elektromagnetischer Verträglichkeit entsprechen. Unter anderem ist sicherzustellen, dass ihre Verwendung keine anderen Geräte oder Anlagen stört.

Nachkontrollen

Die Konformität wird kontrolliert, wenn die Geräte bereits auf dem Markt erhältlich sind. Das BAKOM führt aufgrund der ihm vorliegenden Informationen Stichproben durch.

Prioritäten bei der Kontrolle von elektrischen Geräten

Das BAKOM kontrolliert nicht alle elektrischen Geräte, die auf dem Markt erhältlich sind. Es geht gezielt vor und berücksichtigt dabei eher die Gefahr, die von einem nicht konformen Gerät ausgehen kann, als die verwendete Technik.

Massnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften

Hat das BAKOM den Verdacht, dass ein Händler nicht konforme elektrische Geräte verkauft, führt es vor Ort eine Kontrolle durch und nimmt Muster zur näheren Abklärung der Konformität mit. Anschliessend nimmt es eine technische Prüfung vor. Es überprüft auch, ob Benutzerinformationen, Kennzeichnung und Konformitätserklärung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Bei einer Anfechtung der Prüfergebnisse können externe Prüfstellen mit der Durchführung von Tests beauftragt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die Kontrolle der elektromagnetischen Verträglichkeit von elektrischen Geräten beruht auf dem Elektrizitätsgesetz sowie auf der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit.

Fachkontakt
Letzte Änderung 13.10.2015

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/geraete-anlagen/aufsicht-und-kontrollen/aufsicht-von-elektrischen-geraeten.html