Umfang der Grundversorgung von 2024 bis 2031

Der Umfang der Grundversorgung wird vom Bundesrat periodisch überprüft. Die Grundversorgung umfasst den öffentlichen Telefondienst, einen Zugangsdienst zum Internet und Dienste für Menschen mit einer Behinderung.

Dienstleistungen

Telefonie und Internetzugang

Der Telefondienst umfasst das Führen nationaler und internationaler Telefongespräche in Echtzeit, mit einer Telefonnummer sowie einen Eintrag im Verzeichnis des öffentlichen Telefondienstes. Haushalte haben Anspruch auf zwei kostenlose Einträge. Der Zugangsdienst zum Internet beinhaltet wahlweise eine spezifizierte Übertragungsrate von 10/1 Mbit/s oder 80/8 Mbit/s. In Ausnahmefällen kann die Übertragungsgeschwindigkeit reduziert werden. Besteht bereits ein vergleichbares Angebot auf dem Markt, so ist die Grundversorgungskonzessionärin nicht verpflichtet, eine Erschliessung vorzunehmen.

Dienste für Menschen mit einer Behinderung

Dienste für Personen mit einer Hör- oder Sehbehinderung oder mit eingeschränkter Mobilität sind ebenfalls im Rahmen der Grundversorgung vorgesehen: ein Transkriptionsdienst, ein SMS-Vermittlungsdienst, ein Vermittlungsdienst über Videotelefonie sowie ein Verzeichnis- und Vermittlungsdienst. Die Dienste der Grundversorgung müssen landesweit so angeboten werden, dass Menschen mit Behinderungen sie in qualitativer, quantitativer und wirtschaftlicher Hinsicht unter vergleichbaren Bedingungen wie Menschen ohne Behinderungen beanspruchen können.

Qualität

Die Grundversorgungskonzessionärin muss die Qualität ihrer Grundversorgungsdienste überwachen. Eine technische und administrative Vorschrift regelt die zu erreichenden Zielwerte (Jahresdurchschnittswerte) in Bezug auf die Qualität. Die verschiedenen Qualitätsmassnahmen werden in einem Jahresbericht an das BAKOM festgehalten.

Preisobergrenzen

Für die Grundversorgungsdienste gelten folgende Preisobergrenzen (exkl. MwSt.):

  • öffentlicher Telefondienst mit einer Nummer und ein oder zwei Einträgen im Verzeichnis einschliesslich Anschluss: 23.45 Franken pro Monat;
  • Zugangsdienst zum Internet:
    • mit einer spezifizierten Übertragungsrate von 10/1 Mbit/s, einschliesslich Anschluss: 45 Franken pro Monat,
    • mit einer spezifizierten Übertragungsrate von 80/8 Mbit/s, einschliesslich Anschluss: 60 Franken pro Monat;
  • öffentlicher Telefondienst mit einer Nummer mit ein oder zwei Einträgen im Verzeichnis und Zugangsdienst zum Internet:
    • mit einer spezifizierten Übertragungsrate von 10/1 Mbit/s, einschliesslich Anschluss: 50 Franken pro Monat,
    • mit einer spezifizierten Übertragungsrate von 80/8 Mbit/s, einschliesslich Anschluss: 65 Franken pro Monat;
  • Bereitstellung der Angebote nach den Buchstaben a–c: einmalig 40 Franken bei Abschluss des Vertrags; ein Wechsel zwischen diesen Angeboten muss kostenlos sein;
  • nationale Verbindungen im Rahmen des öffentlichen Telefondienstes zu Festnetzanschlüssen, verrechnet nach Anzahl Sekunden und aufgerundet auf die nächsten 10 Rappen: 7.5 Rappen pro Minute;
  • Inanspruchnahme des Transkriptionsdienstes, verrechnet nach Anzahl Sekunden und aufgerundet auf die nächsten 10 Rappen: 3.4 Rappen pro Minute

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Letzte Änderung 01.01.2024

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