Der Umfang der Grundversorgung wird vom Bundesrat periodisch überprüft. Die Grundversorgung umfasst den öffentlichen Telefondienst, einen Zugangsdienst zum Internet und Dienste für Menschen mit einer Behinderung.
Dienstleistungen
Telefonie und Internetzugang
Die Konsumentinnen und Konsumenten erhalten einen multifunktionalen Anschluss, der Folgendes umfasst:
- den öffentlichen Telefondienst (das Führen nationaler und internationaler Telefongespräche in Echtzeit, mit einer oder drei Telefonnummern)
- einen Eintrag im Verzeichnis des öffentlichen Telefondienstes (Haushalte haben Anspruch auf zwei kostenlose Einträge)
- einen Zugangsdienst zum Internet mit einer garantierten Übertragungsrate von 10/1 Mbit/s (in Ausnahmefällen kann diese Rate reduziert werden)
Es sei darauf hingewiesen, dass die Grundversorgungskonzessionärin nicht verpflichtet ist, einen Zugangsdienst zum Internet anzubieten, wenn ein vergleichbares Angebot einer anderen Anbieterin auf dem Markt vorhanden ist.
Dienste für Menschen mit einer Behinderung
Dienste für Personen mit einer Hör- oder Sehbehinderung oder mit eingeschränkter Mobilität sind ebenfalls im Rahmen der Grundversorgung vorgesehen: ein Transkriptionsdienst, ein SMS-Vermittlungsdienst, ein Vermittlungsdienst über Videotelefonie sowie ein Verzeichnis- und Vermittlungsdienst. Die Dienste der Grundversorgung müssen landesweit so angeboten werden, dass Menschen mit Behinderungen sie in qualitativer, quantitativer und wirtschaftlicher Hinsicht unter vergleichbaren Bedingungen wie Menschen ohne Behinderungen beanspruchen können.
Qualität
Die Grundversorgungskonzessionärin muss die Qualität ihrer Grundversorgungsdienste überwachen. Eine technische und administrative Vorschrift regelt die zu erreichenden Zielwerte (Jahresdurchschnittswerte) in Bezug auf die Qualität. Die verschiedenen Qualitätsmassnahmen werden in einem Jahresbericht an das BAKOM festgehalten.
Preisobergrenzen
Für einige Grundversorgungsdienste wurden Preisobergrenzen festgelegt. Ab dem 1. Januar 2018 gelten folgende Höchstbeträge (exkl. MwSt.):
- Anschlüsse: Aufschaltung eines Anschlusses: 40 Franken (einmalige Gebühr)
- öffentlicher Telefondienst mit einer Telefonnummer und einem oder zwei Verzeichniseinträgen (inkl. Anschluss): 23.45 Franken pro Monat
- öffentlicher Telefondienst mit drei Telefonnummern (inkl. Anschluss): 16.55 Franken pro Monat zusätzlich zum Betrag für den öffentlichen Telefondienst mit einer Telefonnummer (23.45 Franken pro Monat)
- Breitband-Internetzugang (inkl. Anschluss): 45 Franken pro Monat
- öffentlicher Telefondienst mit einer Telefonnummer und einem oder zwei Verzeichniseinträgen und Internetzugang (inkl. Anschluss): 55 Franken pro Monat
- Verbindungen:
7.5 Rappen pro Minute für nationale Verbindungen im Festnetz
3.4 Rappen pro Minute für Transkriptionsdienste für Hörbehinderte
Diese Verbindungen werden nach Anzahl Sekunden verrechnet und auf die nächsten 10 Rappen aufgerundet.
Letzte Änderung 01.06.2023