Sicherheit von Informations- und Kommunikations-Infrastrukturen

Ein in 2001 publizierter Bericht des Bundesrates an die Sicherheitspolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte zeigt auf, dass die Sicherheit von Informations- und Kommunikations-Infrastrukturen in ausserordentlichen Lagen weitgehend gewährleistet ist.

Eine absolute Sicherheit kann es allerdings nicht geben. Gewisser Handlungsbedarf besteht dagegen in personellen sowie in organisatorischen Belangen. Eigentums- und verwandte Aspekte beurteilt der Bericht als Risiken, welchen mit geeigneten Massnahmen weitgehend begegnet werden kann. Anlass zur Berichterstattung waren verschiedene parlamentarische Vorstösse im Zusammenhang mit Veräusserungsabsichten von Rundfunkanlagen durch die Swisscom und das Bedürfnis nach einer generelle Risikoüberprüfung.

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Letzte Änderung 01.01.2006

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