Im Jahr 2022 kontrollierte das BAKOM im Rahmen seiner Marktaufsichtstätigkeiten in den Bereichen Fernmeldeanlagen und elektromagnetische Verträglichkeit von elektrischen Geräten 226 Produkte. Dabei wurde festgestellt, dass nur gerade ein Produkt von zwanzig alle Schweizer Anforderungen vollständig erfüllt und vier von fünf sogar Störungen von Frequenzen verursachen können, die von anderen drahtlosen Kommunikationsgeräten genutzt werden. Diese Ergebnisse bilden die Marktsituation jedoch nicht genau ab, da das BAKOM seine Aufsichtstätigkeiten auf problematische Bereiche konzentriert.
Lucio Cocciantelli, Abteilung Radio Monitoring und Anlagen
Von den 226 Produkten, die das BAKOM im Jahr 2022 kontrollierte, entsprachen 215 – also 95 Prozent – nicht allen Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Nutzung in der Schweiz. Bei 172 (80 %) dieser Anlagen und Geräte besteht sogar die Gefahr, dass sie Störungen verursachen, weil sie die in den gesetzlichen Grundlagen festgelegten technischen Anforderungen nicht erfüllen (technische Nichtkonformität).
Kontrolliert wurden dabei insbesondere PMR-Anlagen (Private Mobile Radio), die den in der Regel für die Sprachübertragung verwendeten Walkie-Talkies ähneln. Aufgrund ihrer Sendeleistungen bergen sie ein hohes Störungsrisiko, wenn sie die Anforderungen des Schweizer Marktes nicht einhalten.
Von den kontrollierten 17 Funkanlagen mit kurzer Reichweite (Fernsteuerungen, ferngesteuerte Spielzeuge, Datenübertragung über kurze Distanzen) und WLANs, die im Schweizer Handel erhältlich sind, waren 88 Prozent technisch nicht konform.
Aufgrund von Störungsmeldungen überprüfte das BAKOM auch 16 von Privatpersonen betriebene Mobilfunkverstärker. Keines dieser Geräte erfüllte die technischen Anforderungen vollständig.
Das BAKOM beteiligte sich an der gemeinsamen europäischen Marktüberwachungskampagne im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit, im Rahmen derer zwei von sechs in der Schweiz geprüften USB-Hubs technische Nichtkonformitäten aufwiesen. Der vollständige Bericht ist online abrufbar: Report on the 14th joint cross-border EMC market surveillance campaign on USB hubs (2021/2022).
Zusätzlich zu diesen Kontrollen eröffnete das BAKOM 293 Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit importierten Funkanlagen, die auf der vom BAKOM veröffentlichten Liste der nicht-konformen Geräte stehen. Auf dieser Liste sind Geräte und Anlagen aufgeführt, die seit einer Kontrolle durch das BAKOM in der Schweiz nicht mehr verkauft oder benutzt werden dürfen. Wer solche Anlagen oder Geräte importiert, muss mit einer Busse sowie der Einziehung und Vernichtung der betreffenden Funkanlagen rechnen.
Das BAKOM arbeitet im Rahmen dieser Kontrollen eng mit den Zollbehörden zusammen.
Prävention
Wer ein Funkgerät importiert, muss sicherstellen, dass das Produkt konform ist und in der Schweiz verwendet werden darf. Ein vom BAKOM eröffnetes Verfahren richtet sich daher gegen den Importeur – sei dies ein Unternehmen oder eine Privatperson –, der zum Beispiel eine Funkanlage auf einer ausländischen Website bestellt hat. Auf der Internetseite Bitte nicht stören informiert das BAKOM, worauf bei solchen Käufen geachtet werden muss, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Werden die dort formulierten Ratschläge befolgt, können die mit einem Direktimport verbundenen Risiken begrenzt werden.
Das BAKOM hat seine Präventionsmassnahmen verstärkt: So liess das Bundesamt 727 Angebote für Funkanlagen, die auf Internetplattformen zum Verkauf standen, entfernen. Dabei handelte es sich vor allem um Störsender oder um Produkte, die auf der Liste der nicht-konformen Geräte stehen.
- Bei der Installation eines Mobilfunkverstärkers (Repeater)
Eine Privatperson kann unter den folgenden drei Bedingungen in ihrem Haus einen Verstärker installieren, der den Empfang von Mobilfunksignalen verbessert:
- Der Verstärker muss die gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllen.
- Jeder einzelne Mobilfunknetzbetreiber, dessen Signale verstärkt werden, muss sein Einverständnis dazu geben.
- Der Verstärker muss so installiert und eingestellt werden, dass er keine Störungen verursacht.
Weitere Informationen: Mobilfunk-Verstärker (Repeater)
- Beim Betrieb einer PMR-Anlage
Die Nutzung von PMR-Anlagen ist konzessionspflichtig, sofern diese nicht auf dem 446-MHz-Frequenzband (PMR Funkanlagen im 446 MHz Frequenzbereich mit einer maximalen abgestrahlten Leistung von 0.5 W) betrieben werden (PMR-Funkanlagen für das PMR 446-Frequenzband). Auf der Plattform BAKOM Online können Konzessionen online beantragt werden.
Letzte Änderung 25.04.2023