Bundesrat verabschiedet Botschaft für eine freie Wahl der Set-Top-Box
Bern, 17.09.2010 - Die Nutzerinnen und Nutzer von digitalem Fernsehen sollen die Set-Top-Box frei wählen können. Der Bundesrat schlägt dem Parlament eine entsprechende Revision des Radio- und Fernsehgesetzes vor.
Für den Empfang von digitalem Fernsehen braucht es ein Empfangsgerät (Set-Top-Box), welches die digitalen Signale im Fernsehgerät sichtbar macht und verschlüsselte Programme entschlüsselt. Die Gesetzesänderung schafft die rechtliche Grundlage für eine Bestimmung in der Radio- und Fernsehverordnung, welche den Nutzerinnen und Nutzern die freie Wahl des Empfangsgerätes ermöglichen soll. Damit müssen diese für den Empfang eines bestimmten Digitalfernsehangebotes nicht mehr zwingend die Set-Top-Box ihres Kabelnetzanbieters benutzen.
Mit dieser Gesetzesänderung wird das Anliegen einer Motion umgesetzt, die 2007 von Frau Ständerätin Sommaruga eingereicht und im Sommer 2009 vom Parlament mit abgeändertem Text an den Bundesrat überwiesen worden ist.
Die Botschaft geht nun zur Weiterbehandlung an die eidgenössischen Räte. Mit dem Inkrafttreten der Regelung ist nicht vor 2012 zu rechnen.
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