Prüfung der Finanz- und Immobilienprozesse der SRG

Bern, 21.04.2015 - Die harmonisierte Kosten- und Leistungsrechnung (HKLR), das Finanzreporting und die Immobilienbewirtschaftung der SRG sind von guter Qualität und sind adäquat in deren Führungssystem eingebettet. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im zweiten Zyklus der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR).

Insgesamt ist das Ergebnis des zweiten Prüfzyklus der Wirtschaftlichkeitsprüfung der SRG gut, wobei in gewissen Bereichen noch Verbesserungspotenzial identifiziert wurde. Im Auftrag des UVEK prüfte das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in diesem Zyklus die Bereiche HKLR, Finanzreporting und Immobilienbewirtschaftung.

Prüfergebnis

Das BAKOM hat festgestellt, dass die SRG die Kosten und Leistungen systematisch plant und erfasst. Dazu können Ist-Zahlen jederzeit mit den Plan-Zahlen auf verschiedenen Zeitachsen und Verdichtungsebenen verglichen und detailliert analysiert werden. Ausserdem fliessen die entsprechenden Berichte in die operative und strategische Führung ein und schliessen damit den Führungskreislauf. Die durchgeführten Interviews und Analysen haben bestätigt, dass die erforderlichen Prozessbeschreibungen, Handbücher und Handlungsanweisungen vorhanden sind und effektiv angewendet werden.

Auch im Bereich der Immobilien hinterlässt die Organisation der SRG einen guten Gesamteindruck. Die Struktur und die Grundlagen wurden kürzlich überarbeitet und müssen jetzt zielgerichtet weiterentwickelt werden. Ein leistungsfähiges Informatiksystem unterstützt das Immobilienmanagement; es müssen noch Vergleichsparameter festgelegt werden, um aussagekräftige Vergleiche erstellen zu können. Die ISO-Zertifizierung und die Qualitätsprozesse tragen zur überregionalen Vereinheitlichung bei. Bis heute ist allerdings nur die Immobilienabteilung auf nationaler Ebene zertifiziert, dies muss bis Ende 2016 auch noch auf regionaler Ebene umgesetzt werden.

Drei Prüfzyklen

Jährlich stehen etwa 1.3 Milliarden Franken der Empfangsgebühren für die Unterstützung der konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter zur Verfügung, wovon die SRG zur Erfüllung ihres Leistungsauftrages rund 1.2 Milliarden erhält. Die Aufsicht über die wirtschaftliche und zweckmässige Verwendung dieser Gelder obliegt gemäss dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG, Art. 36) dem UVEK.

Der erste Prüfzyklus umfasste im Vorjahr die zentralen Managementprozesse Corporate Governance, Strategie, Strategieumsetzung, Planung, Führung durch Zielvereinbarung und interne Revision. Er zeigte, dass die Strukturen und Instrumente sowie die umgesetzten Steuerungs- und Überwachungsprozesse der SRG insgesamt sachdienlich sind.

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung der SRG wird mit dem dritten Zyklus abgeschlossen. Dieser wird die Bereiche Einkauf und Bezug von Dienstleistungen, Personal und Werbeakquisition abdecken. Die Ergebnisse werden 2016 verfügbar sein.

Ordentliche Finanzaufsicht über die SRG

Unabhängig von der Wirtschaftlichkeitsprüfung der SRG werden im Rahmen der Finanzaufsicht SRG jährlich die finanzielle Mittelfristplanung, das Budget sowie die Jahresrechnung geprüft. Diese umfassen nebst dem Stammhaus und der Tochtergesellschaften auch die Zuweisungen an die Regionalgesellschaften. Die bisherigen Prüfungen haben zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben.


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