SRG

Der sprachregionale/nationale Service public der SRG steht im Zentrum der schweizerischen elektronischen Medienordnung.

Die SRG ist als Verein organisiert. Er betreibt das grösstenteils öffentlich finanzierte Medienhaus SRG. Dieses umfasst je eine Unternehmenseinheit pro Sprachregion – RTS, SRF, RSI und RTR - sowie die Generaldirektion und die mehrsprachige News- und Informationsplattform Swissinfo (SWI).

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Das Wichtigste in Kürze

Der Leistungsauftrag der SRG richtet sich nach den Vorgaben des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006 und wird durch den Bundesrat in einer Konzession konkretisiert. Die heutige Konzession ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Weitere Ausführungen zum Leistungsauftrag und der Konzessionierung finden Sie auf der Unterseite Konzessionierung.

Im Rahmen ihres medialen Grundversorgungsauftrages ist die SRG verpflichtet, für jede Sprachregion mindestens drei Radio- und zwei Fernsehprogramme sowie auch ein rätoromanisches Radio- und TV-Angebot bereitzustellen. Zudem bietet jede ihrer Unternehmenseinheiten ein Online- und Social-Media-Angebot an.

Dazu kommt mit Swissinfo ein publizistisches Online-Angebot für das Ausland. Die SRG engagiert sich sodann mit Eigenproduktionen auch auf den internationalen TV-Kanälen von TV5MONDE und 3sat. Weitere Informationen zum Auslandangebot und dessen Finanzierung finden Sie auf der Unterseite Auslandmandat.

Konzessionsbehörde der SRG ist der Bundesrat. Für die Aufsicht sind das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bzw. das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zuständig. Auf der Unterseite Aufsicht und Forschung finden Sie weitere Angaben hierzu.

Die Schweizerische Bundesverfassung garantiert die Medienfreiheit. Für Radio und Fernsehen gewährleistet sie die Unabhängigkeit und Autonomie bei der Programmgestaltung. Die Verfassung garantiert ferner, dass sich das Publikum für Programmbeschwerden an eine unabhängige Instanz richten kann. Diese Funktion übt die ausserparlamentarische Kommission des Bundes aus, die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Ihr vorgelagert sind Ombudsstellen.

Die SRG wird grösstenteils über die Abgabe für Radio und Fernsehen finanziert. Dazu kommen kommerzielle Einnahmen und weitere Erträge. Kommerzielle Einnahmen aus Werbung und Sponsoring generiert das Medienhaus im Fernsehbereich. Denn für die SRG-Radios und das Onlineangebot gilt ein Werbeverbot. Details zur Finanzierung der SRG sind auf der Unterseite Finanzierung beschrieben.

Das Angebot der SRG wird über Leitungen (Kabelnetze und IPTV), Satellit und Internet ausgestrahlt. Die Radioprogramme werden zudem über DAB+ und teilweise über UKW verbreitet. Die terrestrischen Ausstrahlungen sind in Funkkonzessionen und den dazugehörenden technischen Anhängen geregelt.

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Letzte Änderung 13.07.2023

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