Bundesrat legt Bericht zur Öffnung des Postmarkts bei Briefen vor

Bern, 18.09.2015 - Der Bundesrat will das Restmonopol bei der Briefpost beibehalten. Die bisherigen Erfahrungen in der Schweiz und in Europa sowie der Umbruch beim Briefpostverkehr sprechen für den Bundesrat gegen eine vollständige Öffnung des Marktes, wie er in einem heute publizierten Evaluationsbericht festhält.

Die Bilanz des Bundesrats zu den bisherigen Marktöffnungsschritten in der Schweiz fällt positiv aus. Die Grundversorgung sei weiterhin in guter Qualität sichergestellt und ausreichend finanziert, schreibt er in seinem Evaluationsbericht an das Parlament. Seit der Monopolsenkung auf 50 Gramm stelle neben der Schweizerischen Post mit Quickmail eine zweite Anbieterin Briefe in verschiedene Gebiete zu. Dadurch sei das postalische Angebot für gewisse Kundensegmente attraktiver geworden. Der Wettbewerb spiele im inländischen Briefmarkt insgesamt aber wenig, von Preissenkungen hätten bisher vor allem Geschäftskunden profitiert. Weiter heisst es, bei den Arbeitsbedingungen im gesamten Schweizer Postmarkt hätten sich branchenübliche Standards etabliert.

Schwindende Briefvolumen durch elektronische Kommunikation

Der Vergleich mit den Entwicklungen in den vollständig geöffneten Postmärkten Europas zeige ein uneinheitliches Bild. Die postalische Grundversorgung wurde meistens in unverändertem Umfang sichergestellt und aus dem laufenden Geschäft finanziert. Als Reaktion auf die schwindenden Briefmengen sei es jedoch im Ausland im Unterschied zur Schweiz verbreitet zu Preiserhöhungen bei der Grundversorgung gekommen.

Auch in den vollständig geöffneten Postmärkten in der EU bekundeten die alternativen Anbieterinnen Mühe, sich im Briefmarkt zu behaupten. Ihre Marktanteile stagnierten seit mehreren Jahren auf tiefem Niveau; die vollständige Marktöffnung brachte keine Trendwende. Im Bericht wird erläutert, dass die Postmärkte aufgrund der rasanten Entwicklung der elektronischen Kommunikation im Umbruch sind. Mit Blick auf die ausländischen Erfahrungen sei nicht davon auszugehen, dass in der Schweiz eine vollständige Marktöffnung zu einer deutlichen Ankurbelung des Wettbewerbs im Briefpostbereich führen würde.

Wichtig ist dem Bundesrat die eigenwirtschaftliche Finanzierung der postalischen Grundversorgung. Da die Menge der Briefpost aufgrund der Entwicklung der elektronischen Medien seit Jahren rückläufig ist, steht die Post indes unter Druck. Die Aufhebung des bestehenden Monopols der Inlandbriefe bis 50 Gramm würde diesen Druck noch verstärken, ohne dass mit einer Marktbelebung zu rechnen wäre.

Beibehaltung des Restmonopols, aber Festlegung von Preisobergrenzen

Der Bundesrat gelangt daher in seinem Bericht an das Parlament zum Schluss, dass auf eine vollständige Marktöffnung zu verzichten sei. Mit der Beibehaltung des Restmonopols ist es für den Bundesrat aber angezeigt, die im Postgesetz vorgesehenen Preisobergrenzen für die Monopoldienste (der so genannte reservierte Dienst, d.h. Briefe bis 50 Gramm) verbindlich festzulegen. Das UVEK wird dem Bundesrat im nächsten Jahr eine entsprechende Anpassung der Postverordnung vorlegen.

Evaluationsauftrag nach Art. 35 Postgesetz

Seit der PTT-Reform von 1998 verfolgt die Schweiz eine schrittweise und kontrollierte Postmarktöffnung. So können seit damals Expresssendungen und ins Ausland abgehende Briefe frei zugestellt werden. In 2004 wurde auch der Paketmarkt vollständig geöffnet. Im April 2009 wurde schliesslich das Briefmonopol von 100 auf 50 Gramm gesenkt. Nachdem die Bundesversammlung im Rahmen der Totalrevision der Postgesetzgebung 2009 die vollständige Aufhebung des Restmonopols abgelehnt hat, hat sie im Postgesetz vom 17. Dezember 2010 (SR 783.0, Art. 35) einen Evaluationsauftrag beschlossen. Dieser beauftragt den Bundesrat, die Auswirkungen der Senkung des Schweizer Briefmonopols auf 50 Gramm sowie der vollständigen Marktöffnung in Europa zu evaluieren und dem Parlament bis spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes (per September 2015) einen Bericht mit Vorschlägen für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Mit dem heute verabschiedeten Bericht erfüllt der Bundesrat diesen Evaluationsauftrag des Gesetzgebers. Er wird die Entwicklung des Postmarkts auch künftig beobachten.


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