Indirekte Presseförderung: Bundesrat legt Zustellermässigungen für 2018 fest

Bern, 08.12.2017 - Im Jahr 2018 beträgt die von der Schweizerischen Post gewährte Ermässigung in der Tageszustellung für die Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse 24 Rappen pro Exemplar. Die Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse werden von einer Ermässigung von 17 Rappen pro Exemplar profitieren. Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften in der Tageszustellung der Schweizerischen Post genehmigt. Sie basieren auf den Resultaten der jährlich vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eingeforderten Selbstdeklarationen der Verleger. Die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des BAKOM publiziert.

Per 1. Oktober 2017 erfüllten 139 Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse die Voraussetzungen zum Erhalt der indirekten Presseförderung. Die Zahl der berechtigten Titel bleibt damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich (-3) und die förderberechtigte Versandmenge ist um 1.4 Millionen Exemplare gesunken. Für 2018 wird die Ermässigung auf 24 Rappen pro Exemplar festgesetzt und fällt damit um einen Rappen tiefer aus als im Jahr 2017.

Diese Senkung um einen Rappen erklärt sich durch insgesamt geringere für das nächste Jahr zur Verfügung stehende Fördermittel. Zu den 30 Millionen Franken, welche der Bund jedes Jahr für die Förderung der Regional- und Lokalpresse zur Verfügung stellt, werden jeweils die nicht ausgeschöpften Fördermittel des letzten verfügbaren Jahresabschlusses hinzugerechnet. Aufgrund einer vergleichsweise geringen Abweichung zwischen den geschätzten und den tatsächlich bezahlten Ermässigungsbeiträgen verblieb per Ende 2016 ein geringerer Überschuss als im Jahr zuvor. Entsprechend stehen für die Berechnung der Zustellermässigung 2018 etwas weniger Fördermittel zur Verfügung (vgl. Ausführungen im Kasten).

Mitgliedschafts- und Stiftungspresse

In der Kategorie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erfüllten per 1. Oktober 2017 insgesamt 1'013 Zeitungen und Zeitschriften die Voraussetzungen, um von der indirekten Presseförderung profitieren zu können. Das sind 33 Titel weniger als im Vorjahr. Die jährliche Versandmenge sinkt auf 125.2 Millionen Exemplare (-4.8 Mio.). Für den Rückgang in dieser Kategorie gibt es verschiedene Gründe: Zusammenlegung mehrerer Titel, zu wenig Abonnentinnen und Abonnenten, ungenügende Erscheinungshäufigkeit oder auch die Einstellung der physischen Herausgabe eines Titels. Die Berechnung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ergibt eine Ermässigung von 17 Rappen pro Exemplar. Der Bund unterstützt die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken.

Da auch in dieser Kategorie die zur Verfügung stehenden Mittel aufgrund der anhaltend rückläufigen Anzahl förderberechtigter Titel und Exemplare in der letzten abgeschlossenen Berechnungsperiode nicht ausgeschöpft wurden, wird dieser nicht ausbezahlte Betrag für die Berechnung der Ermässigung zu den gesetzlichen Fördermitteln hinzugerechnet. Somit stehen für die Berechnung der Ermässigung 2018 mehr Fördermittel zur Verfügung und die Ermässigung pro Exemplar kann gegenüber dem Vorjahr um einen Rappen erhöht werden.

Differenzenausgleich

Da die effektiven Versandmengen der förderberechtigten Titel im Voraus nicht bekannt sind, werden die jährlichen Ermässigungen pro Exemplar aufgrund der Vorjahresmengen berechnet. Entsprechend fallen bei der Post bei der Abwicklung der Zustellermässigung je nach der Entwicklung der effektiven Versandmengen jährlich Mehr- oder Minderausgaben an. Die Postverordnung sieht einen Ausgleich dieser Differenz vor und die Post hat die Mehr- oder Minderbeträge in ihrer Buchhaltung abzugrenzen und gesondert auszuweisen. Die Differenzbeträge werden zu den gesetzlich festgelegten jährlichen Förderbeiträgen hinzugerechnet.


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