Täglich eine halbe Stunde Regionalinformationen bei den meisten Lokalradios und Regional-TV

Biel/Bienne, 24.06.2021 - Die meisten konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen senden täglich mindestens 30 Minuten Regionalinformationen. Das zeigen die Programmanalysen, die die Publicom AG im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM gemacht hat.

Wenn ein Privatradio eine Konzession erhalten will, muss es sich verpflichten, täglich während der Hauptsendezeit mindestens eine halbe Stunde Regionalinformationen zu senden. Bei den Regionalfernsehen sind pro Woche 150 Minuten Regionalinformationen während der Hauptsendezeit Voraussetzung für eine Konzession. Diese Vorgaben wurden in den Veranstalterkonzessionen präzisiert und gelten seit Anfang 2020. Bei der ersten Überprüfung hat das BAKOM festgestellt, dass diese Anforderungen mehrheitlich erfüllt werden. Damit tragen die Privatradios und die Regionalfernsehen zu einer vielfältigen Berichterstattung aus den Regionen bei. Als relevante Regionalinformationsleistungen gelten Informationen zu Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Sport, sofern sich das Thema im Konzessionsgebiet ereignet oder auswirkt.

Etliche Radios bieten ihrem Publikum weit mehr als das verlangte Minimum von täglich 30 Minuten Regionalinformation während der definierten Hauptsendezeit von achteinhalb Stunden. Am meisten Regionalinformation senden fünf Radios der Suisse romande, vier davon werden aus der Abgabe für Radio und Fernsehen mitfinanziert. Zehn der 30 gemessenen Radioprogramme erfüllen die Vorgabe gemäss der Programmanalyse allerdings noch nicht.

Von den 13 konzessionierten Regionalfernsehsendern erfüllen 11 Stationen die Vorgaben gemäss der Programmanalyse, darunter sämtliche Sender der Suisse romande und der Svizzera italiana sowie der zweisprachigen Region Biel/Bienne.

Das BAKOM hat sämtliche Veranstalter über das Ergebnis der Programmanalysen informiert. Es geht als Aufsichtsbehörde deshalb auf die fraglichen Sender zu und erinnert sie an ihre Verpflichtungen. Die Veranstalter, die zu wenig Regionalinformationen senden, erhalten Gelegenheit, zu den Ergebnissen ihres Programms Stellung zu nehmen und ihre Programmleistung mit dem BAKOM zu diskutieren. Ziel ist es, dass auch der Bevölkerung in diesen Gebieten ab nächstem Jahr ausreichend Regionalinformationsleistungen geboten werden. Sanktionen sind keine vorgesehen.

Der vollständige Bericht zur Programmanalyse wird voraussichtlich im September 2021 publiziert.

Angaben zu den Programmanalysen

Die Studien hat die Publicom AG im Auftrag des BAKOM durchgeführt. Sie sind Teil eines Forschungsprogramms, mit dem die Sendungen der Schweizer Radio- und Fernsehsender mit Konzession und Leistungsauftrag durch wissenschaftliche Methoden seit Jahren kontinuierlich beobachtet werden.

Untersuchungszeitraum: Eine künstliche Woche im Jahr 2020 (Lokalradios), zwei künstliche Wochen im Jahr 2020 (Regionalfernsehen). Unter einer künstlichen Woche versteht man die zufällige Ziehung von Wochentagen innerhalb eines längeren Untersuchungszeitraums, wobei in der Stichprobe jeder Wochentag mindestens einmal repräsentiert sein muss.

Hauptsendezeiten der Lokalradios gemäss Konzession: 6 bis 9.15 Uhr, 11.30 bis13.30, 16 bis 19.15 Uhr.
Hauptsendezeit der Regionalfernsehen gemäss Konzession: 18 bis 23 Uhr.

Regionaler Service public – Konzessionierte Lokalradios und Regionalfernehen

Heute haben 12 kommerzielle Lokalradios eine Veranstalterkonzession mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil, den sie mit 16 Radioprogrammen erfüllen. Zudem haben 14 kommerzielle Lokalradios eine Konzession mit dem gleichlautenden Leistungsauftrag, aber ohne Anrecht auf einen Anteil aus der Abgabe für Radio und Fernsehen. Ferner sind 13 Regionalfernsehstationen Inhaberinnen einer Veranstalterkonzession mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil.

Für den regionalen Service public stehen aktuell 6 Prozent aus dem Ertrag der Abgabe für Radio und Fernsehen zur Verfügung. Dies entspricht einem Betrag von 81 Millionen Franken. Davon kommen 50.3 Millionen den Regionalfernsehen zu, 25.1 Millionen Franken den kommerziellen Radios und 5.6 Millionen den komplementären nicht gewinnorientierten Radios. Letztere haben einen anderen Programmauftrag als die kommerziellen Stationen. Sie sind daher nicht Teil der erwähnten Untersuchung.

Das UVEK hat die Veranstalterkonzessionen im Jahr 2008 erteilt und auf Gesuch hin für die Jahre 2020 bis 2024 verlängert. Das UVEK wird die Ausschreibung für die nächste Konzessionsphase Anfang 2023 veröffentlichen. Die Konzessionen werden wiederum im Rahmen eines Kriterienwettbewerbs erteilt und Anfang 2025 in Kraft treten.


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